Wenders vs. Kinski: Wie umgehen mit umstrittener Nacktszene?
Autor: Sabrina Szameitat, Julia Kilian und Lisa Forster, dpa
, Dienstag, 02. Juni 2026
Seit Tagen debattiert die Filmbranche über diesen Fall. Der Anwalt von Schauspielerin Kinski will klagen, falls Wenders eine Nacktszene nicht entfernt. Der Regisseur macht eine Grundsatzdebatte auf.
Im Streit um eine Nacktszene mit der damals 13-jährigen Nastassja Kinski in Wim Wenders' Film «Falsche Bewegung» (1975) läuft die Zeit: Kinskis Anwalt Christian Schertz hat eine Klage angekündigt, sollte Wenders die Szene nicht kurzfristig entfernen. Was folgt nun? Und: Wie sollte man mit umstrittenem Filmerbe umgehen? Einige Fragen und Antworten.
Was will Kinskis Anwalt unternehmen?
Wenders hatte beim Deutschen Filmpreis gesagt, er würde die Szene «heute nie mehr so machen». Seinem damaligen jungen Ich könne er aber keinen Vorwurf machen. Er habe einen Film in seiner Zeit gemacht. Doch es ergebe sich eine Frage, die alle Filmschaffenden angehe: «Wie geht man mit Filmerbe um?» Wenders bat die Deutsche Filmakademie um eine Debatte.
Kinskis Anwalt Schertz kritisiert Wenders’ Rede als Versuch, sich der persönlichen Verantwortung zu entziehen. «Tatsächlich hat er damit erneut keine Verantwortung übernommen, nur er allein kann das Problem lösen. Er ist der Regisseur, es ist sein Film. Es geht hier also nicht um Zensur oder cancel culture, so wie er es in seiner Rede andeutete».
Da Wenders ein persönliches Gespräch mit Kinski zu der Szene laut Schertz «bereits seit Jahren verweigert», kündigt der Anwalt den Übergang zu formalen juristischen Schritten an. Man werde noch die laufende Woche abwarten, ob es eine Reaktion auf die jüngste öffentliche Debatte gibt. «Wenn uns nicht bestätigt wird, dass die Szene entfernt wird, werden wir klagen», sagt er und begründet dies mit der Verletzung von Kinskis Persönlichkeitsrechten als Kind.
Um welche Szene geht es eigentlich?
«Falsche Bewegung» (1975) dreht sich um den Schriftsteller Wilhelm, der sich auf eine Reise durch Deutschland begibt. Währenddessen trifft er auf verschiedene Weggefährten, darunter eine Schauspielerin und eine stumme Artistin namens Mignon - gespielt von Kinski. Als sie zusammen in einem verlassenen Haus einkehren, schleicht Wilhelm nachts durch den dunklen Flur. Doch statt im Zimmer der Schauspielerin, die auf ihn wartet, landet er bei Mignon.
In der rund zweiminütigen Szene sieht man, wie ein weiblicher Körper auf einem Bett liegt. Wilhelm zieht sich aus und legt sich nur mit einer Unterhose bekleidet auf ihn. Als er das Licht anknipst, schaut er in Mignons Gesicht. Erst ohrfeigt er sie, dann streichelt er ihr Gesicht. Kinski trägt in dieser Szene lediglich eine Unterhose, ihr Oberkörper ist entblößt. Später wird angedeutet, dass es zwischen Wilhelm und Mignon zu sexuellen Handlungen gekommen ist.
Warum ist die Szene für Kinski problematisch?
Ihr Anwalt Schertz argumentiert: «Es geht darum, dass er als Regisseur damals eine Schauspielerin mit 13 Jahren halbnackt gefilmt hat und auch so im Film zeigt, die Opfer einer sexuellen Begegnung mit einem sehr viel älteren Mann ist, und dass dies heute undenkbar wäre. Und diese Szene auch herausgeschnitten werden kann, ohne dass der Film in irgendeiner Weise verfremdet würde.»