Der Deutsche Bibliotheksverband kritisierte, der vom BKM ins Spiel gebrachte Vorschlag, sich stärker auf die digitale Sammlung zu konzentrieren, gehe an der geltenden rechtlichen Grundlage vorbei. Eine so grundlegende Änderung des Sammlungsauftrages solle zuvor fachlich angemessen geprüft und nicht zur «abhängigen Variable einer baulichen Maßnahme» gemacht werden.
Debatte über Vorgehen bei Deutschen Buchhandlungspreis
Weimer hatte zuletzt auch mit dem Deutschen Buchhandlungspreis Debatten ausgelöst. Er hatte drei linke Buchläden in Berlin, Bremen und Göttingen von der Preisliste streichen lassen und dies mit «verfassungsschutzrelevanten Erkenntnissen» begründet. Eine Jury hatte die Preisträger ausgewählt. Danach gab es Rücktrittsforderungen aus der Opposition gegen Weimer, die die Bundesregierung zurückwies. Ihm wurde vorgeworfen, in die Kunstfreiheit einzugreifen und unehrlich zu agieren.
Weimer argumentierte, der mit Steuergeld finanzierte Preis dürfe nicht «an Feinde des Staates» gehen. Nach Protesten gegen die Entscheidung ließ er die am 19. März geplante Verleihung auf der Leipziger Buchmesse absagen. Die ausgezeichneten Buchhandlungen sollen Preisgeld und Urkunde direkt erhalten.
Verfassungsschutz in weiterem Fall eingeschaltet
In dem Streit geht es auch um die Frage, ob und wie staatlich geförderte Projekte durch den Verfassungsschutz mit dem sogenannten Haber-Verfahren überprüft werden sollen. Gemeint ist damit eine 2004 verfügte und später nach Emily Haber - einer Staatssekretärin im Bundesinnenministerium - benannte Überprüfung staatlich geförderter Projekte durch den Verfassungsschutz.
Weimer wandte - neben den drei Buchläden - ein weiteres Mal dieses Verfahren an, wie aus einer Antwort auf eine schriftliche Frage des Grünen-Politikers Sven Lehmann hervorgeht, der Vorsitzender des Kulturausschusses im Bundestag ist.
In der Antwort des BKM heißt es: «Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien hat in dieser Wahlperiode das Haber-Verfahren in insgesamt vier Einzelfällen, davon drei im Zusammenhang mit der Verleihung des Deutschen Buchhandlungspreises 2025, angewandt. Weitere Auskünfte können mit Blick auf den Geheimschutz nicht gegeben werden.» Unklar ist also, in welchem weiteren Fall das Verfahren eingesetzt wurde. Nicht bekannt ist bisher auch, was den drei ausgeschlossenen Buchläden vorgeworfen wird.
Lehmann sprach von einem «schleichenden Abbau des Grundrechts auf Kunstfreiheit». Dieses Vorgehen schaffe «ein Klima von Angst und Misstrauen und unterscheidet sich nicht von autoritären Staaten».
«Wolfram Weimer hat völlig recht»
Rückendeckung erhielt der Kulturstaatsminister hingegen aus der Union. «Selbstverständlich werden Verfassungsfeinde nicht mit Steuergeldern gefördert oder ausgezeichnet», schrieb die kulturpolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Ottilie Klein (CDU), auf der Plattform X. Eine wehrhafte Demokratie stelle sich klar gegen jede Form des Extremismus. Wenn «verfassungsfeindliche Institutionen» keine steuerfinanzierten Preise bekämen, sei das nicht das Ende der Kunstfreiheit.
Ähnlich äußerte sich Gitta Connemann (CDU), parlamentarische Staatssekretärin im Wirtschaftsministerium. «"Deutschland verrecke bitte" an die Fassade schmieren – und dann über ausbleibende "Staatsknete" klagen. Eine bemerkenswerte Logik», schrieb sie auf X. «Wer dieses Land verachtet, hat keinen Anspruch auf seine Förderung. Wolfram Weimer hat völlig recht.» Der Schriftzug «Deutschland verrecke bitte» ist auf der Bremer Buchhandlung «Golden Shop» zu lesen.
Die Buchhandlung wehrte sich gegen die Kritik. Es handle sich um ein Zitat der Punkband Slime, teilte Anwältin Lea Voigt mit. Die Kritik an der Fassade sei ein Ablenkungsmanöver. Die Wand sei ein Kunstprojekt mit Zitaten aus Liedern, Büchern und Filmen, etwa «Blutsverwandtschaft ist eine Geisteskrankheit» des österreichischen Schriftstellers Karl Kraus und Aussagen des kanadischen Medientheoretikers Marshall McLuhan. Die Kritik offenbare erschreckende Lücken im Kanon der Hoch- und Popkultur, führte Voigt aus.