Netflix, Sky, Spotify und Co.: Darf man sich Streaming-Accounts teilen?
Autor: Redaktion
Franken, Freitag, 05. Oktober 2018
Streaming-Dienste gewinnen immer mehr an Beliebtheit. Aber: Sie kosten Geld. Um dieses Problem zu umgehen, haben viele Nutzer bereits eine Lösung gefunden. Sie teilen sich einen Streaming-Account und zahlen dadurch nicht den vollen Preis. Aber ist das überhaupt erlaubt?
Streaming-Dienste werden immer beliebter
Herkömmliches Fernsehen war gestern. Mittlerweile greifen immer mehr Film- und Serienfanatiker stattdessen auf Streaming-Plattformen wie Netflix, Sky* und Amazon Prime Video* zurück. Diese haben den Vorteil, dass nicht nur der Inhalt, sondern auch der Zeitpunkt des Filmes oder der Serie individuell vom Nutzer bestimmt werden kann. Der einzige Haken: Streaming-Dienste sind in der Regel nicht kostenfrei.
Um die Streaming-Dienste nutzen zu können, muss ein monatlicher Betrag gezahlt werden. Das versuchen viele zumindest teilweise zu umgehen, indem sie sich mit Familienmitgliedern, Freunden oder Bekannten einen Account teilen und dadurch nicht den vollen Betrag zahlen müssen.
Ist das Teilen von Streaming-Diensten legal?
Aber ist dieses sogenannte Account-Sharing überhaupt legal? Das kann von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich sein. Deswegen haben wir verschiedene Video- und Musik-Streaming-Dienste unter die Lupe genommen, um herauszufinden, bei welchen Anbietern ihr euch einen Account teilen dürft und bei welchen nicht.
Video-Streaming-Dienste:
Netflix
Netflix ist wohl einer der bekanntesten Streaming-Dienste im Bereich Filme und Serien, welcher durch den Abschluss von einer der drei Abo-Varianten genutzt werden kann. Zu diesen zählen: Das Basis-Abo (7,99 Euro/Monat), das Standard-Abo (10,99 Euro/Monat) und das Premium-Abo (13,99 Euro/Monat). Während die erst genannte Variante jeweils nur auf einem einzigen Gerät genutzt werden kann, ermöglicht das Standard-Abo das Streaming auf zwei Geräten und das Premium-Abo sogar auf bis zu vier Geräten gleichzeitig. Es können dabei bis zu fünf Profile angelegt werden. Das Teilen eines solchen Accounts ist laut den Nutzungsbedingungen von Netflix jedoch lediglich mit Personen gestattet, die im gleichen Haushalt leben.