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Herzogin Meghan wagt Hollywood-Comeback


Autor: Teleschau  

, Donnerstag, 06. November 2025

Zugunsten ihrer royalen Verpflichtungen gab Herzogin Meghan einst ihre Schauspielkarriere auf. Mit der Abstinenz von der Leinwand ist es für den einstigen "Suits"-Star nun aber vorbei ...


Meghan Markle ist zurück auf der Leinwand: Sieben Jahre nach ihrem Ausstieg bei der US-Serie "Suits" nahm die 44-Jährige wieder an Dreharbeiten teil. Wie unter anderem der US-Branchendienst "Variety" berichtet, gehört Herzogin Meghan zum Cast der Filmkomödie "Close Personal Friends". Der Film erzählt die Geschichte eines "normalen Paares, das während eines Ausflugs nach Santa Barbara ein prominentes Paar trifft". Neben Herzogin Meghan sind unter anderem Lily Collins, Jack Quaid, Brie Larson und Henry Golding Teil der Besetzung.

Ihren Durchbruch als Schauspielerin hatte Meghan Markle mit der Anwaltsserie "Suits" gefeiert. Die Produktion blickte zwischen 2011 und 2019 in 134 Episoden und neun Staffeln hinter die Kulissen der Anwaltskanzlei "Pearson Hardman". Herzogin Meghan spielte vor ihrer Hochzeit mit Prinz Harry die Rechtsanwaltsgehilfin Rachel Zane. Mit der Heirat ins britische Königshaus hinein gab sie ihre schauspielerische Karriere aber auf.

Netflix schließt First-Look-Vertrag mit Harry und Meghan

Präsent vor der Kamera war Herzogin Meghan dennoch weiterhin, nicht zuletzt wegen des Exklusivvertrags, den sie gemeinsam mit Ehemann Harry 2020 mit Netflix schloss. Berichten zufolge brachte die Vereinbarung dem Paar ein Salär von 100 Millionen Dollar ein. Der Start der Kooperation mit der aufsehenerregenden Dokumentation "Harry und Meghan" brachte einen Zuschauerrekord mit sich.

Danach wurden zwar einige Produktionen von der Kritik verrissen - etwa die Lifestyle- und Kochsendung "With Love, Meghan" -, Netflix zeigte sich aber offenbar trotzdem zufrieden mit dem Engagement des Paares. Jedenfalls schlossen der Streamingdienst und Harry und Meghan im August einen First-Look-Vertrag mit Netflix ab. Damit sicherte sich der VoD-Dienst ein Erstzugriffsrecht auf künftige Produktionen der beiden.