Buchläden von Preisliste gestrichen - Klage gegen Weimer
Autor: Verena Schmitt-Roschmann, dpa
, Donnerstag, 05. März 2026
Der Deutsche Buchhandlungspreis würdigt die Rolle kleiner Buchläden. Doch diesmal widerspricht der Kulturstaatsminister in drei Fällen der Jury - wegen Erkenntnissen des Verfassungsschutzes. Und nun?
Kulturstaatsminister Wolfram Weimer hat eine neue Debatte über staatliche Eingriffe in den Kulturbetrieb ausgelöst. Anlass diesmal: Weimer strich wegen «verfassungsschutzrelevanter Erkenntnisse» drei linke Buchläden von der Liste für den Deutschen Buchhandlungspreis. Die Buchbranche zeigt sich tief besorgt, die Opposition beklagt Willkür. Öffentlich ist nicht bekannt, was gegen die drei Läden in Berlin, Bremen und Göttingen vorliegt. Die Betroffenen wollen vor Gericht ziehen.
Damit steht der parteilose Weimer nach der Aufregung um die Berlinale abermals in der Kritik. Wieder geht es im Kern um die Frage, wie sich Institutionen politisch positionieren dürfen, wenn sie staatliche Unterstützung bekommen. Der Deutsche Buchhandlungspreis für etwa 100 besonders engagierte kleine Buchläden ist mit Preisgeldern von 7.000 bis 25.000 Euro auch eine Finanzspritze.
«Extremismus nicht fördern»
«Kunst- und Meinungsfreiheit sind die wichtigsten demokratischen Errungenschaften, die ich immer verteidigen werde», sagte Weimer der Deutschen Presse-Agentur. «Kulturpolitik hat aber auch eine Verantwortung, wenn es um die Verteilung von Steuergeldern geht.» Mit Steuergeldern finanzierte Preise sollten nur an Institutionen gehen, «die über jeden Zweifel erhaben sind».
In den drei Einzelfällen - und nur bei diesen - seien «konkrete Hinweise» überprüft worden, erläuterte Weimer. Genutzt worden sei das sogenannte Haber-Verfahren, eine 2004 vom Bundesinnenministerium verfügte Überprüfung geförderter Projekte durch den Verfassungsschutz. Dies habe «ergeben, dass verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse in diesen drei Einzelfällen vorliegen», sagte Weimer. «Diese Einschätzung hat mich dazu bewogen, den Juryempfehlungen in diesen konkreten drei Fällen ausnahmsweise nicht zu folgen.»
«Politischer Extremismus»
Weimer hatte sich schon bei einem Auftritt im Kulturausschuss des Bundestags am Mittwoch in recht scharfer Wortwahl geäußert. Fördergelder gebe man «nicht an Feinde des Staates, das geht nicht an Extremisten», sagte er dort. Man könne nicht Institutionen fördern, die «verfassungsfeindliche Elemente in sich haben».
Was den drei Buchläden vorgeworfen wird, gab Weimers Behörde aber auf Nachfrage nicht preis. «Die genauere Art dieser Erkenntnisse unterliegt dem Geheimschutz», sagte ein Sprecher. Das gelte auch für das Verfahren selbst. Deshalb hätten die Betroffenen keine Möglichkeit zur Stellungnahme bekommen.
Allgemein erklärte der Sprecher: «Ziel des Haber-Verfahrens ist es, missbräuchliche Inanspruchnahme staatlicher Leistungen durch potenziell extremistische Organisationen, Gruppierungen und Einzelpersonen auszuschließen.»