Die Debatte um die kulturelle Aneignung und den Rassismus in den Werken von Karl May sowie den Verfilmungen treibt absurde Blüten. Da werden Filme angeblich aus dem Programm genommen. Was wirklich passiert ist.
Um die Frage direkt zu beantworten: Es ist nichts dran am angeblich drohenden Verbot für Karl-May-Filme im TV, auch nicht im öffentlich-rechtlichen Fernsehen. Auch wenn die Springerpresse, allen voran "Bild" und "Welt" mit Schlagzeilen aufwarten, die vermuten lassen, dass die ARD auf die aktuelle Diskussion reagiert hat und die Filme aus dem Programm genommen hat.
Dass die mindestens umstrittenen Filme nicht mehr in der ARD zu sehen sind, hat nichts mit der Debatte um die Ravensburger-Bücher zu tun. Stattdessen sind die Lizenzrechte für die Karl-May-Verfilmungen bereits 2020 ausgelaufen, wie die ARD bereits am Freitag bestätigte. Die Rechte habe ein Mitbewerber erworben, die ARD könne die Filme gar nicht zeigen.
Dieser Sender zeigt Karl-May-Filme
Das ZDF, das die Rechte aktuell innehat, hält an den klassischen Karl-May-Verfilmungen mit Pierre Brice und Lex Barker fest und zeigt einen davon bald am Tag der Deutschen Einheit. «Das ZDF besitzt Ausstrahlungsrechte für diverse Karl-May-Filme, die in den nächsten Jahren zur Sendung kommen», teilte eine Sprecherin am Freitag der Deutschen Presse-Agentur mit. «"Winnetou und das Halbblut Apanatschi" wird beispielsweise am 3.10. um 11.30 Uhr ausgestrahlt», sagte sie. In dem Film - einer deutsch-italienischen-jugoslawischen Koproduktion von 1966 - sind auch die junge Uschi Glas und der Schauspieler Götz George zu sehen.
Derzeit tobt eine zum Teil heftige Debatte um kulturelle Aneignung und Rassismus. Sie entstand nach der Zurückziehung zweier Begleitbücher zu einem neuen Winnetou-Film für Kinder. Besonders prägend für Generationen in Deutschland sind die Karl-May-Verfilmungen aus den 60er Jahren mit Pierre Brice als Winnetou.
mit dpa