Ist eine Gesamtprüfung der Öffentlich-Rechtlichen machbar?
Autor: Anika von Greve-Dierfeld, dpa
, Dienstag, 14. April 2026
Muss das Gericht wirklich das gesamte Programm des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland auf politische Vielfalt prüfen? Warum Richter und Kläger diese Frage so unterschiedlich sehen.
Was kann der öffentlich-rechtliche Rundfunk (ÖRR) überhaupt leisten und vor allem was muss er leisten - vor dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg ging es mit Blick auf die Bewertung von Vielfalt und Ausgewogenheit ans Eingemachte. Sieben Kläger wenden sich bis diesen Mittwoch vor dem VGH gegen den Rundfunkbeitrag, weil ihnen die Berichterstattung einseitig erscheint. Dies wollen sie überprüft haben.
Der Vorsitzende Richter Martin Morlock ließ erhebliche Zweifel daran erkennen, ob Verwaltungsgerichte eine solche Überprüfung des gesamten Programmangebots überhaupt leisten könnten und sollten. Wie soll das mit vertretbarem Aufwand gehen, sagte er - auch in Richtung des Bundesverwaltungsgerichts.
Kritik an vorangegangenem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts
Genau das nämlich hatte ein aufsehenerregendes Urteil der Leipziger Richter nahegelegt und 2025 die Tür für eine inhaltliche Prüfung geöffnet. Demnach wäre der Rundfunkbeitrag nur dann unrechtmäßig, wenn im gesamten Angebot des ÖRR Meinungsvielfalt und Ausgewogenheit «über einen längeren Zeitraum gröblich verfehlt» würden. Die Verwaltungsgerichte hätten dies zu prüfen.
Ob Gutachter dies bewerten könnten, wie es das Bundesverwaltungsgericht für möglich gehalten hatte, bezweifelte der VGH sehr deutlich. «So kann man es auf keinen Fall machen», sagte der Vorsitzende. Solche Gutachten wären exorbitant teuer. Es könne nicht sein, dass irrsinnig hohe Summen in die Hand genommen werden müssten, um mit Hilfe von Studien oder Gutachten Verzerrungen im gesamten Programm nachzuweisen. Vielmehr müsse der Gesetzgeber Wege dafür finden.
Auf Basis des Leipziger Urteils verhandelt auf Länderebene erstmals der VGH Baden-Württemberg über Klagen von mehreren Beitragszahlerinnen und -zahlern, die wegen angeblich fehlender Ausgewogenheit den Rundfunkbeitrag nicht mehr zahlen wollen.
VGH: Themen- und mengenmäßig bedient der ÖRR viele Bedürfnisse
Ebenso wenig Zweifel ließ der VGH aber auch daran, dass in gegenständlicher Hinsicht - also der schieren Menge an verschiedensten Sendungen, Themen und Formate, die der ÖRR anbietet, die Vielfalt gewahrt sei. Es gebe Beiträge zu Kultur, Natur, zu Politik oder Sport et cetera. Auf dieser Basis könne das Gericht entscheiden - und damit voraussichtlich zugunsten der angegriffenen Sender. Auch eine erneute mündliche Verhandlung sei aber möglich. Die Beweisanträge des Klägeranwaltes lehnte Morlock ab und kündigte eine Entscheidung für alle sieben Klagen bis Dienstag kommender Woche an (21. April).
Kläger: Nur Einheitsbrei und Lügen
Man bekomme von den Öffentlich-Rechtlichen nur Einheitsbrei serviert, sagte einer der Kläger, der im vergangenen Jahr in der Vorinstanz am Verwaltungsgericht Freiburg gescheitert war, kurz vor Verhandlungsauftakt. Die Beiträge des ÖRR seien teils falsch, hätten politische Schlagseite und würden die größte Opposition im Bundestag, die AfD, nicht angemessen berücksichtigen.