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Zuckerberg-Anhörung vor dem EU-Parlament: Er antwortete nicht auf kritische Fragen


Autor: Tobias Utz

Brüssel, Mittwoch, 23. Mai 2018

Mark Zuckerberg, Chef des US-Konzerns "Facebook", wurde von EU-Parlamentariern ins Kreuzverhör genommen. Auf kritische Fragen reagierte der 34-Jährige wie gewohnt.
Facebook-Chef Mark Zuckerberg musste sich am Dienstag (22. Mai 2018) einer öffentlichen Anhörung im EU-Parlament (Brüssel, Belgien) stellen. Foto: Geert Van den Wijngaert / AP / dpa


Anhörung von Facebook-Chef Zuckerberg vor dem EU-Parlament:

 

  • Am Dienstag (22. Mai 2018) stellte sich Mark Zuckerberg den Fragen der EU-Parlamentarier.
  • Die Anhörung stand besonders im Fokus, nachdem die Befragung des Facebook-Chefs vor dem US-Senat als Farce gehandelt wurde.


    Ein Überblick

    Mark Zuckerberg (34) zeigte bei seiner Anhörung vor dem US-Senat Reue und gelobte Besserung im Zusammenhang mit Datenschutz: Er kündigte beispielsweise an, Facebook-Posts bald mit 20.000 Mitarbeitern überwachen zu wollen. "Es reicht nicht, Leute miteinander zu verbinden. [...] Ich verpflichte mich dazu, das in Ordnung zu bringen."

    Nun einigte sich EU-Parlamentspräsident Antonio Tajani mit dem Konzern-Chef auf eine öffentliche Anhörung am Dienstag (22. Mai 2018) vor dem Europäischen Parlament.


    Abgeordnete zeigen sich vorbereitet und kritisch

    Der öffentliche Termin war tatsächlich erst zustande gekommen, als verschiedene Fraktionen des Parlaments damit gedroht hatten, die Veranstaltung zu boykottieren, falls diese hinter verschlossenen Türen stattfinde. Nach diesem Teilerfolg der Parlamentarier wurde die Hoffnung auf neue Erkenntnisse in Fragen des Datenschutzes allerdings enttäuscht. Die 90-minütige Anhörung beinhaltete einen 62-minütigen Monolog der Fraktionschefs und Abgeordneten. Mark Zuckerberg hingegen antwortete 23 Minuten lang und schloss seinen Ausführungen mit dem Hinweis, dass die Veranstaltungslänge schon um eine Viertelstunde überzogen sei. Wie der Sprecher der Grünen-Fraktion im EU-Parlament via Twitter mitteilte, hatte Facebook wohl zuvor durchgesetzt, dass der Konzern-Chef keinerlei Rückfragen beantworten musste und sich sogar aussuchen konnte, welche Fragen er überhaupt beantworten wollte. Optional hätte der 34-Jährige dies jedoch tun können.

    Die 62-minütige Fragewelle der Parlamentarier hatte es nichtsdestotrotz in sich: Die Abgeordneten zeigten sich wesentlich besser vorbereitet, als ihre Kollegen im US-Senat. Die Antworten Zuckerbergs auf sehr konkrete Fragen blieben jedoch schwammig und nichtssagend. Und die wirklich kritischen Fragen beantwortete er gar nicht erst.

    1. Beispiel: Der belgische Abgeordnete Verhofstadt schoss sich auf sogenannte "Schattenprofile" (Fake Profiles) vieler Menschen ein, die jedoch überhaupt kein Mitglied der Plattform seien. Die Profile der Menschen werden dennoch im Netz angezeigt. Mark Zuckerberg gab hierzu keine konkreten Einblicke in den strategischen Umgang des Unternehmens mit der Problematik.

    2. Beispiel: Manfred Weber, Fraktionsvorsitzender der "Europäischen Volkspartei" und CSU-Politiker aus dem Landkreis Landshut (Niederbayern), wollte Einzelheiten zur Datenpanne um "Cambridge Analytica" wissen. Die Frage, ob Zuckerberg 2015 selbst entschieden habe, die betroffenen User nicht zu informieren, wurde auch schon in der US-Anhörung angesprochen. Am Dienstag (22. Mai 2018) sowie wenige Tage zuvor, beließ es der 34-jährige Zuckerberg dabei, auf den unternehmensinternen Bearbeitungsprozess der Thematik zu verweisen.

    Als der Konzern-Chef die öffentliche Anhörung eigenhändig beendete, blieben zahlreiche Fragen offen. Zuckerberg zog sich aus der Affäre und blieb den Abgeordneten Lösungsansätze für aktuelle Problematiken schuldig.


    Kommentar: Zuckerberg lächelt die kritische Fragen weg

    Nach der Anhörung wurde zugesichert, alle offenen Fragen schriftlich im Nachhinein zu beantworten. In einem ellenlangen Statement entschuldigte sich Zuckerberg nochmals für das Datenleck und das damit schwindende Vertrauen in den "Global Player".

    Der 34-Jährige zog sich aus der Affäre und fuhr einen wichtigen Sieg vor einer durchaus kritischeren Kulisse als in den USA ein. Er umschiffte nahezu alle Fragen, die ihn in die Bredouille hätten bringen können.

    Im Zuge der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung, die am 25. Mai 2018 greift, war wochenlang im EU-Parlament zu vernehmen, dass diese öffentliche Anhörung Licht ins Dunkel der Datensicherheit bringen solle. Dieses Vorhaben konnten die Parlamentarier nicht in die Tat umsetzen. Viel Neues kam beim Zuckerberg-Verhör nicht heraus.

    Ein Kommentar von Tobias Utz