Whatsapp: Jeder Nutzer könnte abgemahnt werden
Autor: Redaktion
Bad Hersfeld, Dienstag, 27. Juni 2017
Jeder, der den Messengerdienst Whatsapp nutzt, macht sich theoretisch strafbar. So hat nun auch ein Gericht in Bad Hersfeld entschieden.
Laut einem Gerichtsurteil des Amtsgerichts Bad Hersfeld muss nun eine Mutter von jedem Kontakt im Smartphone-Adressbuch ihres Sohnes eine schriftliche Einwilligung einholen, in der zugestimmt wird, die Kontaktdaten an Whatsapp weiterzugeben.
Das Gericht beruft sich in der Entscheidung auf den Standard-Mechanismus bei Whatsapp: Wer den Dienst nutzt, gibt Daten aller Handy-Kontakte inklusive Namen und Handynummer an die Server des Messengerdienstes weiter, ob die Kontakte nun Whatsapp nutzen oder nicht.
Dann gleicht der Server ab, welcher dieser Kontakte auch Whatsapp installiert hat und stellt dann diese Nummern als Kontakte in der App zur Verfügung. Diese Weitergabe der Daten an Dritte, also an Whatsapp, erfolgt ohne Zustimmung der jeweiligen Kontakte. Betroffene, die ihre Daten nicht auf den Servern von Whatsapp sehen wollen, könnten so andere Nutzer abmahnen.