Umfrage: Restaurant sperrt Kinder aus - was halten Sie von dem Hausverbot?
Autor: Redaktion
Ostseebad Binz, Montag, 20. August 2018
Viel positive Resonanz, aber auch viel Kritik: Ein Restaurant in Deutschland sperrt Kinder unter 14 Jahren ab 17 Uhr aus. Doch ist das überhaupt erlaubt? Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hält die Maßnahme für rechtlich bedenklich. Wie denken Sie darüber?
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat den Ausschluss von Kindern in Restaurants als rechtlich bedenklich kritisiert. Ein pauschaler Ausschluss ohne zwingenden sachlichen Grund könne gegen das Diskriminierungsverbot verstoßen, erklärte die Antidiskriminierungsstelle des Bundes am Freitag in Berlin. Sie reagierte damit auf einen aktuellen Fall in Binz auf der Insel Rügen, wo ein Restaurantbesitzer nur noch Gäste ab 14 Jahren bedienen will. Das Restaurantverbot für Kinder war in den vergangenen Tagen bundesweit auf Kritik gestoßen.
Verstößt das Hausverbot für Kinder gegen das Diskriminierungsverbot?
"Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schützt vor Benachteiligungen aufgrund des Lebensalters, also auch des Kindesalters", betonte Bernhard Franke, kommissarischer Leiter der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, in Berlin. Eine Regelung, bei der Restaurants Kindern nachmittags pauschal den Zutritt verwehren, könne gegen das AGG verstoßen.
Argumente reichen nicht aus, um Kinder pauschal auszuschließen
Unterschiedliche Behandlungen seien nur dann zulässig, wenn es einen nachvollziehbaren, sachlichen Grund gebe, sagte Franke. "Argumente, wie ein höherer Lärmpegel, durch den sich Gäste gestört fühlen könnten, reichen nicht unbedingt aus, um pauschal alle Kinder unter einem bestimmten Alter auszuschließen." In einem Rechtsstreit könnte ein Restaurantbetreiber bei einer entsprechenden Klage von Kunden die Verurteilung zu einer Entschädigungszahlung riskieren. Statt pauschaler Zutrittsverbote sei es angemessener, störende Kinder und ihre Eltern im Einzelfall aus dem Restaurant zu verweisen.