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Staubsauger, Viehzucht, Sport- und Parkplätze: Das ändert sich ab dem 1. September


Autor: Redaktion

Berlin, Donnerstag, 31. August 2017

Am dem 1.September treten neue Gesetze in Kraft: Von Haushalt, Carsharing und Abgaskontrollen bis hin zur Viehzucht - ein Überblick.
Ab dem 1. September tritt eine Reihe neuer Gesetzesvorschriften in Kraft - beispielsweise sollen nur noch Staubsauger mit niedriger Watt-Leistung verkauft werden. Foto: Jörg Carstensen/dpa



Weniger Watt für Staubsauger

Zum Monatswechsel treten EU-Vorgaben in Kraft, die die bisher zulässigen Watt-Leistungen von Staubsaugern einschränken. Neu auf den Markt kommende Staubsauger müssen mit etwas mehr als halb so viel Wattleistung wie bisher auskommen - nämlich 900 Watt statt den bisher bei alten Staubsaugern erlaubten 1.600 Watt.

Zusätzlich gelten schärfere Vorgaben für den jährlichen Stromverbrauch, den Lärmpegel und die reale Staubsaugerleistung.

Bereits im Handel oder Umlauf befindliche Geräte sind von den neuen Regelungen nicht betroffen. Verbraucherschützer und EU-Kommission versichern, dass die Neuerung nicht die Saugleistung verschlechtern wird. Die Höhe der Stromaufnahmeleistung beeinflusst diese nicht.


Mehr kostenlose Parkplätze für "Car-Sharer"

Zum Monatswechsel tritt das neue Carsharing-Gesetz in Kraft. Städten und Gemeinden wird es bundesweit erlaubt, Sonderparkplätze für Carsharing-Autos einzurichten. Diese werden außerdem von Parkgebühren befreit.

Anbieter mit festen Stationen sollen dann außerdem an bestimmten Orten auch Stellflächen im öffentlichen Verkehrsraum erhalten können - ein neues Privileg.


Neue Messverfahren für neue Autos

In der Europäischen Union (EU) zugelassene, neu entwickelte Autos müssen ab dem 1. September 2017 ein bestimmtes Messverfahren durchlaufen.

Das international abgestimmte "Worldwide Harmonized Light Duty Test Procedure" (WLTP) ersetzt den aktuellen "Neuen Europäischen Fahrzyklus" (NEFZ). Die neue Testprozedur wurde entwickelt um ein genauere und realitätsgetreue Abgaswerte zu liefern.

Für bereits gekaufte Autos ändert sich damit zunächst nichts. Die Regelungen greifen nur bei der Typprüfung neuer Fahrzeugmodelle, die von den Herstellern auf den Markt gebracht werden und ein behördliches Zulassungsverfahrens durchlaufen müssen.


Mehr Lärm auf Sportanlagen

Die neue Verordnung erlaubt nach Angaben der Bundesregierung dasselbe Lärmschutzniveau wie an Werktagen. So sollen Sportanlagen auch abends und an Sonn- und Feiertagen besser genutzt werden. Zudem könnten Kommunen künftig auch in Gewerbegebieten oder verdichteten Stadtvierteln neue Wohnungen bauen.


Tierschutzgesetz: Schlachtungsverbot für hochträchtige Tiere

Ab September dürfen Tiere im letzten Drittel der Trächtigkeit, also im hochschwangeren Zustand, nicht mehr geschlachtet werden. Eine Ausnahme gibt es für Ziegen und Schafe. Außerdem dürfen Pelztiere nur noch mit behördlicher Erlaubnis gehalten und gezüchtet werden.