So sparen Sie bei Ihrer Kfz-Versicherung: Fragen Sie unsere Experten am Dienstag, 19. November
Autor: Irmtraud Fenn-Nebel
Bamberg, Freitag, 15. November 2019
Beim eigenen Anbieter nach günstigeren Konditionen fragen oder wechseln? Tipps rund um Auto-Haftpflicht und -Kasko gibt's am Dienstag, 19. November.
Wer vorhat, seine Autoversicherung zu wechseln, der muss sich beeilen: Der Stichtag für die Kündigung des alten Vertrags ist meistens der 30. November. Ob und für wen sich die Suche nach einem neuen Anbieter lohnt und worauf bei einem Wechsel zu achten ist erklären zwei Experten bei einer kostenlosen Telefonaktion dieser Zeitung.
So erreichen Sie unsere Experten:
Die Experten stehen am Dienstag, 19. November, von 16 bis 18 Uhr für alle Fragen unserer Leser zur Verfügung: Holger Brendel, Versicherungsexperte bei der HUK Coburg, ist bei unserer Telefonaktion am Dienstag, 19. November, von 16 bis 18 Uhr unter der Durchwahl 0951/188-221 zu erreichen.
Jürgen Rohm vom Bundesverband deutscher Versicherungskaufleute steht bei unserer Telefonaktion am Dienstag, 19. November, unter der Durchwahl 0951/188-226 für alle Fragen unserer Leser zur Verfügung. Laut Brendel und Rohm hat sich in der Autoversicherung einiges getan. So liegen nicht nur die Beitragssätze deutlich auseinander, wie auch der jüngste Test der Stiftung Warentest zeigt (Heft 11/2019). Dort wurden 150 Tarife von 68 Versicherern verglichen. Ergebnis: Zwischen den günstigsten und teuersten Angeboten liegen teils mehrere hundert Euro.
Neue Tarife im Angebot
Auch bieten laut Brendel und Rohm die Versicherer mittlerweile meist einen Beitragsnachlass für Elektroautos und Plug-in-Hybride in Höhe von 10 bis 20 Prozent an. Neu seien ebenfalls so genannte Telematik-Tarife, wonach ein zurückhaltender Fahrstil zur Beitragssenkung führt.
Ein "Muss" für jeden Fahrzeughalter in Deutschland ist die Kfz-Haftpflichtversicherung. Sie deckt im Falle eines selbst verschuldeten Unfalls Folgekosten auf der Mindestbasis von 7,5 Millionen Euro bei Personenschäden, 1,22 Millionen Euro bei Sach- und 50 000 Euro bei Vermögensschäden ab.
"Im Markt überwiegt angesichts der vielen Risiken die Versicherungssumme in Höhe von 100 Millionen Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden", sagen die Experten. Der Mehrpreis dafür sei meist gering. Die Kfz-Haftpflichtversicherung kann man als Sonderausgabe ("Vorsorgeaufwendungen") von der Steuer absetzen.
Meist werden ältere Fahrzeuge durch eine Teilkasko geschützt, neuere oder besonders teure Wagen durch eine Vollkasko. "Die Teilkaskoversicherung deckt im vereinbarten Umfang finanzielle Risiken bei Beschädigung, Zerstörung oder Verlust des eigenen Fahrzeugs", erklären Brendel und Rohm. Viele Gesellschaften erstatten zusätzlich unmittelbare Schäden durch Tierbiss, wie etwa durch einen Marder und dadurch entstehende Folgeschäden.