Schwer krank und nicht mehr entscheidungsfähig: Telefonaktion am 9. Oktober über die wichtigsten Notfall-Dokumente
Autor: Irmtraud Fenn-Nebel
Bamberg, Donnerstag, 04. Oktober 2018
Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und rechtliche Betreuung: Am 9. Oktober klären zwei Experten unsere Leser über alle Fragen zur Vorsorge auf.
Im Bruchteil von Sekunden kann sich das Leben ändern. Wenn jemand zum Beispiel nach einem Schlaganfall so schwer geschädigt ist, dass er nichts mehr entscheiden kann. Oder ein Angehöriger hat einen Unfall und ist nicht mehr ansprechbar, sein Leben kann nur durch eine Operation gerettet werden. Dann wird es ernst: Wer nicht vorgesorgt hat, wird zum Objekt gerichtlichen und ärztlichen Handelns - ohne darauf Einfluss nehmen zu können.
Doch soweit muss es nicht kommen. Was man im Vorfeld tun kann, erklären zwei Experten bei einer Telefonaktion dieser Zeitung am Dienstag, 9. Oktober, von 16 bis 18 Uhr.
So erreichen Sie unsere Experten:
Mario-Christian Schmidt ist Sachgebietsleiter für "Erwachsenenhilfe" im Amt für soziale Angelegenheiten der Stadt Bamberg, zu der auch die Betreuungsstelle gehört. Bei unserer Telefonaktion ist er unter Tel. 0951/188-221 erreichbar.
Dr. Bettina Knorr ist Ärztin, Palliativmedizin und Leiterin der Informations- und Beratungsstelle für Patientenverfügung an der Hospiz-Akademie Bamberg. Knorr ist bei unserer Telefonaktion unter der Durchwahl 0951/188-226 zu erreichen.
In gesunden Tagen vorsorgen
Bleiben wir zunächst bei den Themen Vorsorgevollmacht und rechtlicher Betreuung. "Im Normalfall errichtet das Betreuungsgericht eine Betreuung und ein Angehöriger wird zum Betreuer bestellt", erklärt Schmidt. "Möchte oder kann niemand aus dem persönlichen Umfeld diese Aufgabe übernehmen, wird ein Berufsbetreuer bestellt. Dies sind meist frei niedergelassene Sozialpädagogen oder Mitarbeiter von Betreuungsvereinen."
Der Experte empfiehlt, schon in gesunden Tagen vorzusorgen. Denn: Selbst Ehepartner oder Kinder dürfen den Angehörigen nicht gesetzlich vertreten, wenn rechtsverbindliche Erklärungen oder Entscheidungen gefordert sind. Für Volljährige können Angehörige nur in zwei Fällen entscheiden oder Erklärungen abgeben: Aufgrund einer Vorsorgevollmacht oder als gerichtlich bestellte Betreuer.
Angehöriger oder Fremder?
"Mit einer Vorsorgevollmacht kann man bestimmen, welcher Angehöriger oder Freund einen rechtlich vertritt, für welche Bereiche dieser rechtlich verbindliche Entscheidungen treffen darf. Denn nicht jeder hat Vertrauen zu Justiz oder Behörden oder möchte, dass die persönlichen Verhältnisse aktenkundig werden."