Rentner, Reisende, Heizöl: Das ändert sich zum 1. August in Deutschland
Autor: Redaktion
Berlin, Sonntag, 30. Juli 2017
Auch ab dem 1. August ändern sich wieder einige Gesetze und Verordnungen. Dieses Mal sind Rentner, Asienreisende und Menschen mit Heizöltanks betroffen.
Ab dem 1. August gelten wieder einige neue Gesetze, beziehungsweise gibt es Änderungen an bestehenden Gesetzen. Neben Rentnern und Asienreisenden sind auch Produzenten von Gewerbemüll betroffen. Die Änderungen im Detail:
Verantwortlichkeit für Heizöltanks neu geregelt
Ab dem 1. August gilt in Deutschland die neue "Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen" (AwSV) Sie regelt die Anlagen, in denen mit Stoffen umgegangen wird, die als wassergefährdend eingestuft werden, also zum Beispiel Heizöl. Das betrifft neben Tankstellen, Raffinerien und Biogasanlagen eben auch private Heizölbehälter. Konkret heißt das für Privathaushalte, dass sie für den ordnungsgemäßen Zustand ihrer Tanks zuständig sind. Das kann zum Beispiel die "Nachrüstung eines Antiheberventils oder einer Tankuhr auf jedem Tank oder die Umstellung auf den Einstrangbetrieb" bedeuten, so die Verordnung.