Selbstschussanlage im Schrebergarten: Rentner verurteilt
Autor: Agentur dpa
Saarbrücken, Mittwoch, 02. Mai 2018
Ein 65-jähriger Rentner hat im Saarland seinen Schrebergarten mit einer Selbstschussanlage geschützt. Vor Wildschweinen, wie er sagt. Verletzt wurde jedoch ein Mann. Jetzt wurde der Rentner vom Amtsgericht Saarbrücken verurteilt.
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Wegen einer Selbstschussanlage im Schrebergarten: Insgesamt 1800 Euro Geldstrafe muss ein Rentner aus dem Saarland für das Aufstellen einer Selbstschussanlage in seinem gepachteten Kleingarten zahlen. Weil damit ein anderer Mann am Knie verletzt wurde, verurteilte das Amtsgericht Saarbrücken den 65 Jahre alten Angeklagten am Mittwoch wegen fahrlässiger Körperverletzung und strafbaren Umgangs mit Explosivstoffen zu 90 Tagessätzen von jeweils 20 Euro.
Urteil: "Ein Freispruch kommt nicht in Frage"
Der Mann hatte die selbst gebaute Sprengfalle in dem Kleingarten in einem Waldgebiet installiert, um nach eigener Aussage Wildschweine zu vertreiben. Tatsächlich wurde dadurch im Mai 2017 ein 60-Jähriger am Knie leicht verletzt. Das Gericht folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Ein Vorsatz sei nicht zu erkennen gewesen, so die Vorsitzende Richterin in ihrer Urteilsbegründung. Ein Freispruch - wie vom Verteidiger gefordert - komme jedoch nicht in Frage. Die Richterin bezeichnete die Anlage als "unglaublich gefährliches Konstrukt, das vollkommen unbeherrschbar im Wald stand".
Ursprüngliche Meldung: Selbstschussanlage im Kleingarten
Eine Selbstschussanlage in einem Schrebergarten wird das Amtsgericht Saarbrücken noch etwas länger beschäftigen. Die Vorsitzende Richterin des Schöffengerichts, Wiebke Zimdars, setzte am Donnerstag für den 23. April einen Ortstermin auf dem Gartengrundstück in Saarbrücken an. Im Prozess gegen den 64 Jahre alten Pächter des Gartens komme es wesentlich darauf an, wie zugänglich und gefährlich das Gelände für die Öffentlichkeit gewesen sei. Das könne anhand der Akten nicht entschieden werden.