Es fehlen tausende Arbeitskräfte im Bereich der Pflege. Gesundheitsminister Jens Spahn stellt nun einen Plan vor, wie das Problem gelöst werden soll.
Ambulante Krankenpflegedienste müssen ihr Personal nach Aussagen von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) künftig nach Tarif bezahlen. "Lohndumping in der ambulanten häuslichen Krankenpflege hat endlich ein Ende", sagte Spahn den Zeitungen der Essener Funke Mediengruppe (Samstag).
Die Krankenkassen müssten Tariflöhne künftig als wirtschaftlich angemessen akzeptieren. Darauf zielt dem Bericht zufolge eine Gesetzesänderung, auf die sich die große Koalition geeinigt hat.
Attraktivität von Pflege erhöhen
"Tarifbezahlung ist ein Weg von vielen, um den Pflegeberuf wieder attraktiver zu machen", sagte Spahn. Die Personalprobleme in der Pflege zu lösen, sei eines der Hauptziele der Bundesregierung.
Konkret soll dem Bericht zufolge im Sozialgesetzbuch festgeschrieben werden, dass gesetzliche Krankenkassen den ambulanten Krankenpflegediensten den Tariflohn erstatten müssen und ihn nicht als "unwirtschaftlich" ablehnen dürfen. Gleiches solle für das kirchliche Arbeitsrecht gelten, hieß es.
Hintergrund ist, dass die Kassen per Gesetz dazu verpflichtet sind, Leistungen "wirtschaftlich und preisgünstig" einzukaufen. In den Verhandlungen mit den Pflegediensten hatte diese Vorschrift dazu geführt, dass Tariflöhne als zu hoch abgelehnt und nicht vollständig erstattet wurden. Geregelt werden soll diese Gesetzesänderung dem Bericht zufolge über das "Pflegepersonal-Stärkungsgesetz", das am Donnerstag erstmals im Bundestag beraten wurde und am 1. Januar 2019 in Kraft treten soll.
Die Grünen-Politikerin Kordula Schulz-Asche begrüßte die geplante Gesetzesänderung als überfällig. "Dass Tariflöhne bisher unterlaufen wurden, hat den Fachkräftemangel gerade in diesem Bereich wesentlich verschärft", sagte die pflegepolitische Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion am Samstag in Berlin. Spahn müsse nun aber auch dafür sorgen, dass die Pflegesätze der Kassen in ganz Deutschland die höheren Personalkosten deckten.