Rückschlag für weiteres Alzheimer-Mittel Donanemab
Autor: dpa
, Donnerstag, 16. April 2026
Auch für das Alzheimer-Mittel Donanemab sehen Experten keinen zusätzlichen Nutzen im Vergleich zu gängigen älteren Behandlungen. Das könnte Folgen für die künftige Verfügbarkeit des Mittels haben.
Weiterer Rückschlag für Hoffnungsträger im Kampf gegen Alzheimer: Ebenso wie der Wirkstoff Lecanemab hat auch Donanemab nach Ansicht eines entscheidenden Expertengremiums keinen belegten Zusatznutzen im Vergleich zu älteren Behandlungsansätzen. Das teilte der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Krankenkassen und Kliniken (G-BA) auf Basis seiner Analyse von Studiendaten der Hersteller mit.
Damit stehen die Mittel, die ohnehin nur für wenige Alzheimer-Patienten infrage kommen, vor einer ungewissen Zukunft.
Wie funktionieren die Mittel und für wen kommen sie infrage?
Bisherige Alzheimer-Therapien behandeln nur Symptome der Krankheit, aber nicht ursächliche Prozesse im Gehirn. Das ist bei Lecanemab (Handelsname Leqembi) und Donanemab (Handelsname Kisunla) anders: Beide Antikörper richten sich gegen Amyloid-Ablagerungen im Gehirn, die mit dem Absterben der Nervenzellen bei Alzheimer in Verbindung gebracht werden.
In Deutschland sind die Mittel für Alzheimer-Patienten im frühen Stadium, also mit leichter kognitiver Störung sowie mit leichter Demenz, zugelassen. Lecanemab und Donanemab dürfen in der EU jedoch nur bei Patienten verwendet werden, die nur eine oder keine Kopie des Gens ApoE4 haben. Bei ihnen ist die Wahrscheinlichkeit für bestimmte schwerwiegende Nebenwirkungen – Schwellungen und Blutungen im Gehirn – demnach geringer als bei Menschen mit zwei ApoE4-Kopien.
In Deutschland befinden sich Schätzungen zufolge etwa 250.000 Menschen in der beschriebenen Frühphase. Nur ein Bruchteil von ihnen kam jedoch auch schon vor der G-BA-Entscheidung für eine Behandlung infrage.
Und was sagt nun das Expertengremium zu Donanemab?
«Einen Zusatznutzen konnten wir auf Basis der vorliegenden Daten auch bei Donanemab, dem zweiten neuen Wirkstoff gegen die frühe Alzheimer-Krankheit, nicht feststellen – leider, das sage ich ganz ausdrücklich», betonte der G-BA-Vorsitzende Josef Hecken. «Denn auch hier waren die Erwartungen von Betroffenen, ihren Familien und der Ärzteschaft selbstverständlich groß.»
Für Patienten mit leichter Demenz zeigte sich demnach kein Vorteil, für Patienten mit leichter kognitiver Störung fehlten Daten, um einen Zusatznutzen zu belegen.