Könnte eine Lotterie den Mangel an Organspendern beheben?
Autor: Von Marco Krefting, dpa
, Mittwoch, 13. Dezember 2023
Beim Thema Organspende bezeichnet der Bundesgesundheitsminister die Lage in Deutschland als beschämend. Seit Jahren gibt es Diskussionen, wie sich daran was ändern kann.
Mit einer Lotterie könnten aus Sicht zweier Wirtschaftswissenschaftler mehr Menschen dazu bewegt werden, sich als Organspender registrieren zu lassen.
Jeder Inhaber eines Organspendeausweises könnte automatisch an einer jährlichen Lotterie teilnehmen, bei der Preise von beispielsweise zehn, fünf und einer Million Euro verlost werden, schlagen Hanno Beck von der Hochschule Pforzheim und Aloys Prinz von der Universität Münster vor. Finanziert werden sollen die Preise demnach vom Staat oder den Krankenkassen. Die Reaktionen auf den Vorschlag sind eher zurückhaltend-kritisch. Die derzeitige Gesetzeslage lässt eine solche Lotterie auch gar nicht zu.
«Lotterien als Instrument der Wirtschaftspolitik sind in anderen Ländern durchaus üblich», erklären die Professoren. In Ländern wie Taiwan, Malaysia, Chile, Puerto Rico, Brasilien und auf den Philippinen nehme jede Rechnung mit ihrer Registriernummer an einer Lotterie teil - so solle Steuerhinterziehung an der Ladenkasse verhindert werden. Zudem argumentieren die beiden, die öffentliche Aufmerksamkeit, die eine solche Lotterie jedes Jahr erhalten dürfte, wäre hilfreich beim Versuch, die Zahl der Organspender zu steigern.
Vorschlag derzeit nicht umsetzbar
Die Deutsche Transplantationsgesellschaft (DTG) teilte mit, grundsätzlich alle Vorschläge zur Verbesserung der Organspendezahlen gut zu finden. «Allerdings gibt es in Deutschland kein Spenderregister. Somit ist es nicht möglich, eine Verlosung unter Inhabern von Organspendeausweisen zu veranstalten», so der Vorstand.
Das Bundesgesundheitsministerium erklärte, der Vorschlag der Forscher widerspreche dem Transplantationsgesetz. «Eine wie auch immer geartete Gegenleistung für eine Organspende steht im Konflikt mit dem gesetzlich verankerten und strafbewehrten Organhandelsverbot.»
Jeglicher Anreiz, die Spendebereitschaft zu erklären, widerspräche zudem dem Prinzip der Freiwilligkeit. «Die persönliche Entscheidung für eine Organspende sollte immer freiwillig sein», hieß es. «Dies bedeutet, dass es weder einen rechtlichen Zwang geben darf noch dass die Entscheidung aus nicht altruistischen Erwägungen heraus getroffen wird.» Altruismus bedeutet so viel wie Uneigennützigkeit.
Eine Kommerzialisierung kann auch aus Sicht des Gießener Rechtsprofessors Steffen Augsberg, der Mitglied im Deutschen Ethikrat ist, nicht die Lösung sein. Zwar sei es keine Selbstverständlichkeit, dass Menschen Organe spenden. Das sei sogar eine Zumutung für potenzielle Spender. Dennoch müsse die Wertschätzung einer solchen Entscheidung immaterieller Art sein, betonte er.