Freisprüche nach Zugunglück bei Garmisch-Partenkirchen
Autor: Britta Schultejans, dpa
, Montag, 19. Januar 2026
Vor dreieinhalb Jahren starben fünf Menschen bei einem schweren Zugunglück in Oberbayern. Die Justiz hat den Fall aufgearbeitet - und jetzt geurteilt.
Ein marodes Streckennetz, kaputte Bahnschwellen - und die Frage nach der persönlichen Schuld zweier Bahn-Mitarbeiter am Tod von fünf Menschen beschäftigt die Justiz. Rund dreieinhalb Jahre nach dem schweren Zugunglück bei Garmisch-Partenkirchen ist der Prozess gegen zwei Beschäftigte der Deutschen Bahn beim Landgericht München II mit Freisprüchen zu Ende gegangen.
«Ist also niemand schuld?», fragt der Vorsitzende Richter Thomas Lenz. Aus Sicht des Gerichts ist zumindest niemand persönlich strafrechtlich verantwortlich für das Unglück, bei dem im Juni 2022 vier Frauen und ein 13-Jähriger starben, mehr als 70 Menschen verletzt wurden.
Das Gericht habe «eine unfallursächliche Pflichtverletzung nicht feststellen können», sagt Lenz und begründet damit den Freispruch des für die Strecke zuständigen Bezirksleiters Fahrbahn, der für die Bahnanlage verantwortlich war. Die Staatsanwaltschaft hatte zwei Jahre auf Bewährung gefordert.
Gericht: Marode Schienen von außen nicht zu erkennen
Wie marode die Schienen waren, die schließlich dafür sorgten, dass der Zug im oberbayerischen Burgrain entgleiste, habe man von außen gar nicht sehen können, sagt Lenz. Eine chemische Reaktion innerhalb der Betonschwellen habe dazu geführt, dass sie morsch wurden.
Zwar sei bekannt gewesen, dass das Schienennetz in der Region «marode» sei. «Da schlägt's und scheppert's und macht's und tut's.» Aber keiner der Zeugen habe vor Gericht geäußert, «dass er konkret Sicherheitsbedenken gehabt hätte», betont Richter Lenz. «Das war eine Komfortfrage.»
Einen «Sorgfaltsverstoß» sieht das Gericht nicht - im Gegensatz zur Staatsanwaltschaft, die dem Bezirksleiter, der Instandsetzungsmaßnahmen verzögert hatte, «wiederholtes und systematisches Versagen» vorwarf. Infrage stand beispielsweise, ob in dem fraglichen Schienenbereich eine Langsamfahrstrecke hätte eingerichtet werden müssen. «Wir können unterm Strich nicht feststellen, dass er sich eines Pflichtverstoßes schuldig gemacht hat» - so die abschließende Beurteilung von Richter Lenz.