Zugbegleiter zu Tode geprügelt - Urteil fällt
Autor: dpa
, Donnerstag, 09. Juli 2026
Ein Zugbegleiter stirbt nach einer brutalen Attacke bei der Fahrscheinkontrolle. Jetzt steht das Urteil gegen den mutmaßlichen Täter bevor. Warum die Angehörigen des Opfers fernbleiben.
Es ist ein Richterspruch, der mit Spannung erwartet wird: Fünf Monate nach dem tödlichen Angriff auf einen Zugbegleiter in Rheinland-Pfalz wird heute (10.00 Uhr) im Landgericht Zweibrücken das Urteil gegen den mutmaßlichen Täter erwartet.
Der 26 Jahre alte Angeklagte soll dem Schaffner Anfang Februar bei einer Ticketkontrolle nahe Landstuhl (Westpfalz) mit den Fäusten so heftig gegen den Kopf geschlagen haben, dass dieser zwei Tage später an einer Hirnblutung im Krankenhaus starb.
Wie kam es dazu?
Der angeklagte Grieche mit Wohnsitz in Luxemburg hatte keinen Fahrschein und wollte sich nicht ausweisen. Daraufhin forderte ihn der Zugbegleiter auf, den Regionalexpress zu verlassen: Der Angeklagte rastete aus und schlug mit voller Wucht mehrfach zu, bis das Opfer Serkan Calar (36) bewusstlos wurde. Die komplette Tat ist von den Kameras im Zug aufgezeichnet worden.
«Der äußere Geschehensablauf ist zweifelsfrei dokumentiert», sagte Staatsanwalt Christian Horras in seinem Plädoyer. Er forderte zwölf Jahre Haft wegen Körperverletzung mit Todesfolge. Einen Tötungsvorsatz sah er nicht - sonst wäre es womöglich Totschlag oder Mord gewesen.
Die Verteidigung sieht einen minderschweren Fall der Körperverletzung mit Todesfolge und fordert ein Urteil «im Bereich des unteren Strafrahmens». Die Anwälte der Opferfamilie bewerteten die Tat dagegen als Mord aus niedrigen Beweggründen und plädierten auf eine lebenslange Haftstrafe.
Nebenkläger enttäuscht
«Das Urteil stand unserer Ansicht nach von Anfang an fest», sagte Yalcin Tekinoglu, Anwalt der Familie. Die Angehörigen hätten sich gewünscht, dass das Gericht auch eine Verurteilung wegen Totschlags oder Mordes in Betracht gezogen hätte: Dazu hätte es von der Kammer einen rechtlichen Hinweis gebraucht, der aber nicht erteilt wurde.
«Wir sind von dem erwarteten Ergebnis enttäuscht», sagte der Anwalt. Die Angehörigen und Freunde des Opfers, die die ersten Prozesstage vor Ort waren, würden auch zur Urteilsverkündung «ganz bewusst nicht kommen». Bei den Plädoyers blieben sie auch bereits fern.