Lebenslange Haft nach Auftragsmord an dreifacher Mutter
Autor: Ulf Vogler, dpa
, Dienstag, 16. Juni 2026
Vier Kopfschüsse, kleine Kinder als Zeugen: Die Hinrichtung einer 30-Jährigen hat das Leben einer Familie nachhaltig zerstört. Die Bluttat wird wohl in einem zweiten Prozess nochmals aufgerollt.
Wegen eines Auftragsmords an einer dreifachen Mutter ist ein 30 Jahre alter Mann vom Landgericht Augsburg zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Die 30-jährige Frau war im Mai 2025 in ihrer Wohnung mit vier Kopfschüssen getötet worden.
Zwei ihrer drei kleinen Kinder waren zu Hause und mussten das schreckliche Geschehen miterleben. Die damals erst acht Jahre alte Tochter rief verzweifelt die Oma an, als sie die Mutter blutüberströmt am Boden entdeckte. Auch ein eineinhalbjähriger Sohn war im Haus. «Es war eine Hinrichtung der Mutter vor den Augen der Kinder – brutal und grausam», sagte der Vorsitzende Richter Michael Eberle.
Die Strafkammer ging davon aus, dass der ehemalige Freund der Frau das Verbrechen aus Eifersucht veranlasste. Der 43 Jahre alte Ex-Partner habe die Pistole und Munition besorgt und dem Angeklagten 1.000 Euro Belohnung für das Verbrechen gegeben, betonte Eberle. Der Angeklagte ist der Ziehsohn des 43-Jährigen aus einer früheren Beziehung.
Neunjährige musste als Zeugin aussagen
Das Verbrechen hat viele Menschen in Augsburg und darüber hinaus schockiert. Die älteste Tochter schlief damals direkt neben der Küche des Hauses, wo sich das Verbrechen zutrug. Sie musste im Prozess als Zeugin aussagen. Bei der Vernehmung war die Neunjährige aber nicht in dem Gerichtssaal, sodass ihr ein Zusammentreffen mit dem mutmaßlichen Täter erspart blieb. Sie wurde per Video aus einem anderen Raum des Justizgebäudes zugeschaltet.
Die Tochter beobachtete in jener Nacht im Mai 2025 den Täter und auch die Schüsse. Sie habe gedacht, der Täter habe Silvesterraketen abgefeuert, sagte sie. Bei der Aussage gab sie aber auch konkrete Hinweise auf den angeklagten 30-Jährigen. Das Mädchen ist wegen der Tatfolgen in Therapie und wird wohl noch lange traumatisiert bleiben.
Verteidiger wollen Revisionsverfahren in Karlsruhe
Die Richter stellten auch die besondere Schwere der Schuld des Angeklagten fest. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, wäre somit eine Freilassung des Mannes nach 15 Jahren auf Bewährung erheblich erschwert. Mit dem Schuldspruch folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft.
Die Verteidiger des Deutschen hatten Freispruch gefordert. Sie gehen davon aus, dass der Ex-Partner die Frau selbst erschossen hat. Nach dem Urteil kündigten sie Revision beim Bundesgerichtshof an.