Millionenstreit um Wiesn-Zelte: Gericht prüft EU-Vergabe
Autor: Sabine Dobel und Britta Schultejans, dpa
, Freitag, 11. Sept. 2026
In gut einer Woche stürmen die Massen wieder die Bierzelte auf der Wiesn. Sollen die künftig europaweit vergeben werden? Darum kämpft ein Wirt mit einer ganzen Garde von Anwälten.
Wer darf verdienen am Millionengeschäft mit dem Oktoberfest in München? Eine Woche vor dem Start des riesigen Volksfestes wird vor Gericht gestritten, wer dort in Zukunft womöglich mitkassieren darf: Das Bayerische Oberste Landesgericht hat über einen Antrag des Wirtes Alexander Egger verhandelt. Er will erreichen, dass die begehrten großen Wiesn-Bierzelte nach europäischem Vergaberecht zugeteilt werden müssen. Egger, der mit fünf Anwälten und einem Rechtsprofessor vor Gericht erschien, hat das für zwei Bierzelte beantragt.
In der Verhandlung wurde schnell klar: Das Gericht sieht nach einer vorläufigen Einschätzung keine Pflicht für eine europaweite Ausschreibung. Eine Entscheidung ist damit aber nicht gefallen.
Der Streit schlägt in München seit Monaten hohe Wellen. Die Wirte - wie auch Vertreter der Münchner Brauereien - hatten stets gewarnt, wenn Egger recht bekäme, verlöre die Wiesn ihr einzigartiges Gesicht.
Allein der vom Vorsitzenden Richter Paul Heinrichsmeier genannte Streitwert von womöglich einer Million Euro - sofern beide Zelte einbezogen werden - zeigt die Dimension: Dem liegt eine Umsatzannahme von zehn Millionen Euro pro Zelt zugrunde.
«Schwierige Fragen» auf hohem juristischem Niveau
«Der Fall wirft wirklich schwierige Fragen auf», die von dem Antragsteller berechtigt gestellt worden seien, räumte der Richter Heinrichsmeier in der Verhandlung ein. Die Fragen bewegten sich auf hohem juristischem Niveau, der Senat habe eine Entscheidung zu treffen, «die wir uns nicht leicht machen». Dennoch folge das Gericht - eben nach vorläufiger Einschätzung - nicht dem Antrag Eggers.
Im Kern ging es laut Heinrichsmeier darum, ob es sich bei der Zulassung von Wirten für die Plätze der großen Bierzelte um eine Dienstleistungskonzession handelt. Hierfür relevant sei die Frage, ob es für die zugelassenen Wirte eine Betriebspflicht gebe. Dies gehe jedoch aus den neuen Verträgen für die Wirte nicht hervor, auch wenn es hier einen gewissen Widerspruch zu einem Punkt in den Betriebsvorschriften zur Wiesn sowie einer früheren mündlichen Äußerung des Wiesnchefs gebe. Maßgeblich seien aber die Verträge.
Man sehe zunächst auch keinen Anlass, den Fall dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorzulegen, wolle das aber eingehend prüfen.