Worum geht es bei Maßnahmen gegen voyeuristische Bilder?
Schon jetzt ist es in bestimmten intimen Situationen verboten, andere zu filmen und zu fotografieren. Wer etwa jemanden in dessen Wohnung oder einer Umkleidekabine filmt oder fotografiert, kann dafür bestraft werden. Außerdem können Betroffene, die heimlich in intimen Situationen aufgenommen wurden, sich auf ihr sogenanntes Recht am eigenen Bild berufen und einklagen, dass die Aufnahmen gelöscht werden.
Allerdings hat ein Fall, der vor einigen Monaten für Schlagzeilen gesorgt hat, die Frage aufgeworfen, ob die geltenden Regeln ausreichen. Konkret ging es um zwei junge Frauen, die von einem Mann in einer Sauna mit dem Handy gefilmt worden waren. Für den Mann hatte das keine Konsequenzen.
Was erleben die Betroffenen?
«Sie sind oft überwältigt», berichtet Müserref Tanriverdi, vom Deutschen Institut für Menschenrechte (Dimr). Einerseits durch die Verbreitung privater oder gefälschter Bilder im Internet, «die innerhalb weniger Stunden eine große Dimension annehmen kann». Andererseits nutzten die Täter häufig Werkzeuge, durch die sie schwer identifizierbar seien. Für die Betroffenen können solche Taten gravierende psychische Auswirkungen haben.
Wie können sie sich zur Wehr setzen?
Beleidigung und üble Verleumdung sind strafbar - auch im Internet. Allerdings ist es dort manchmal aufwendig, den Täter zu identifizieren. Verboten ist auch die Erpressung mit intimen Fotos (sogenannte Sextortion). Betroffene können Anzeige erstatten und Beweise sichern. Außerdem gibt es Beratungsstellen wie Hate Aid.
Plattformbetreiber müssen leicht zugängliche Meldewege anbieten, um digitale Gewalt zu melden. Bei Inhalten, die nicht so offensichtlich rechtswidrig sind, wie etwa Volksverhetzung, ist eine schnelle Löschung jedoch oftmals nicht gewährleistet.
Welche Reformen plant die Bundesregierung?
Justizministerin Hubig hat einen Entwurf für ein Gesetz gegen digitale Gewalt angekündigt. «Betroffene müssen ihre Rechte einfach einklagen können - und schnell erreichen können, dass die Verbreitung entsprechender Inhalte gestoppt wird», sagt Hubig der Deutschen Presse-Agentur.
Um Deepfakes, digitalen Voyeurismus und andere Formen bildbasierter digitaler Gewalt besser bekämpfen zu können, wolle sie außerdem aktuell noch bestehende Schutzlücken im Strafrecht schließen. Diese sieht die Ministerin etwa bei pornografischen Deepfakes oder der Herstellung voyeuristischer Aufnahmen im öffentlichen Raum. Dafür seien «passgenaue neue Regelungen» notwendig. Konkrete Vorschläge dazu werde sie mit dem Entwurf bald vorlegen.
Was schlagen andere vor?
Aus Sicht des Deutschen Instituts für Menschenrechte braucht es eine ausreichende finanzielle Unterstützung für Beratungsstellen, die insbesondere Frauen zur Seite stehen und ihnen helfen, Beweismittel zu sichern. Luft nach oben sieht das Institut auch beim technologischen Wissen mancher Beamter in Polizei und Staatsanwaltschaft. Hier seien Fortbildungsmaßnahmen notwendig. «Strafverschärfungen alleine reichen nicht», sagt Tanriverdi.
Der innenpolitische Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion, Marcel Emmerich, sieht in digitaler Gewalt auch ein Werkzeug, um Menschen einzuschüchtern und somit aus dem öffentlichen Diskurs auszuschließen. Er sagt: «Debattenräume auf Social-Media-Plattformen fordern erst dann demokratische Meinungskultur, wenn die Bürgerinnen und Bürger sich gegen Angriffe im digitalen Raum wehren können.»