Besondere Betroffenheit löste auch ein Einsatz vom 17. November in Bochum aus, bei dem ein Polizeibeamter einen Schuss auf ein gehörloses zwölfjähriges Mädchen abgab und es lebensgefährlich verletzte. Laut den noch laufenden Ermittlungen soll das Mädchen zuvor mit Messern auf die Beamten zugegangen sein. Sie befürchteten demnach einen Angriff. Der Anwalt des Mädchens übt scharfe Kritik an dieser Darstellung und zweifelt die Neutralität der ermittelnden Behörden an.
Wie geht es mit dem Taser jetzt weiter?
Der Bundestag hatte im Oktober eine Gesetzesänderung verabschiedet, nach der Vollzugsbeamte des Bundes auch «Distanz-Elektroimpulsgeräte» (DEIG) anwenden dürfen – neben den üblichen Schlagstöcken und Schusswaffen.
Die Bundespolizei setze bereits «im Zuge der erweiterten Anwendererprobung» bundesweit 300 DEIG in ausgewählten Dienststellen ein, teilt eine Sprecherin des Bundespolizeipräsidiums auf Nachfrage mit. Die Erfahrungen aus der Erprobung seien positiv. Nun werde die sukzessive Ausstattung weiterer Dienststellen folgen, orientiert am einsatztaktischen Bedarf.
Bundesländer blicken unterschiedlich auf Taser
In einigen Bundesländern, darunter Bayern, ist die Polizei inzwischen überall mit Tasern ausgestattet. Andere Landesregierungen, bei denen diese bislang ausschließlich Spezialkräften zur Verfügung stehen, ziehen jetzt teilweise nach.
Bisher gehörte der Taser in Baden-Württemberg nur bei Spezialeinheiten der Polizei zur Ausrüstung - jetzt sollen auch Streifenpolizisten in einigen Regionen für eine Testphase 40 Geräte erhalten.
Argumente der Befürworter:
Der Polizeibeauftragte des Bundes, Uli Grötsch, sagt, er habe seine Meinung geändert: «Auch wenn ich selbst früher skeptisch war, stehe ich heute dem Taser positiv gegenüber.» Bei seinen Gesprächen mit Bundespolizisten - vor allem an Bahnhöfen - höre er, dass sich das Gerät als Einsatzmittel in der Praxis bewährt habe, sagt der frühere Polizist und langjährige SPD-Bundestagsabgeordnete. «Ich glaube, dass hierbei auch die abschreckende Wirkung ein erheblicher Faktor für die Eigensicherung der Beamtinnen und Beamten sein wird.»
Der Effekt, dass das Ziehen des Tasers, bei dem ein grelles Licht und ein lauter Alarmton ausgelöst werden, oftmals schon reicht, um einen aggressiven Menschen zu stoppen, ist ein wichtiges Argument für seine Befürworter. Nach Angaben des nordrhein-westfälischen Innenministeriums kam es in NRW beispielsweise im vergangenen Jahr zu 1.316 Taser-Einsätzen, bei denen die Elektroschockpistolen 279 Mal abgefeuert wurden.
Die Gewerkschaft der Polizei sei die «politisch ideologische Debatte zu diesem wirksamen Einsatzmittel leid» und erwarte nun eine Ausstattung aller Polizeibehörden mit dem Taser, sagt GdP-Chef Kopelke.
Argumente der Gegner:
Kritiker verweisen auf mögliche gesundheitliche Folgen des Taser-Einsatzes sowie auf Risiken bei der Verwendung gegen Menschen, die zuvor Drogen konsumiert haben.
Der Rechtsmediziner Rüdiger Lessig vom Universitätsklinikum Halle (Saale) sagte bei einer Sachverständigenanhörung im Innenausschuss des Bundestages vergangenes Jahr, abgesehen von leichten Verletzungen durch die zwei eindringenden Elektroden sehe er kein generelles Risiko bei der Anwendung der Elektroschockpistolen.
Er schränkte jedoch ein, schwerwiegende Verletzungen seien möglich, wenn das Gesicht oder Genitalien getroffen würden. Bedacht werden müsse auch die Sturzgefahr - etwa wenn jemand auf einer Treppe oder einem Hausdach steht. Risiken könnten auch bei schwerwiegenden gesundheitlichen Problemen bestehen, etwa Herzerkrankungen. Bei Menschen in psychischen Ausnahmesituationen bestehe das Risiko eines Sauerstoffmangels, ähnlich wie bei der Fixierung solcher Menschen am Boden.
Eine Vertreterin von Amnesty International forderte in der Anhörung, der DEIG-Einsatz dürfe ausschließlich zur Vermeidung des Schusswaffeneinsatzes zulässig sein.
«Keine harmlosen Hilfsmittel»
Der innenpolitische Sprecher der Linksfraktion im Thüringer Landtag, Ronald Hande, warnte im vergangenen Sommer: «Taser sind keine harmlosen Hilfsmittel, sondern potenziell tödliche Waffen.» Die Elektroschockpistolen in den Standardkatalog der Bewaffnung der Thüringer Polizei aufzunehmen, lehne seine Fraktion entschieden ab.