Stille Weihnachtsmärkte: Wenn Musik zu teuer wird
Autor: Ann-Marie Utz, dpa
, Samstag, 02. Dezember 2023
Auf vielen Weihnachtsmärkten sollen am Montag die Musikboxen aus bleiben. Mit diesem Protest wollen die Weihnachtsmarktbetreiber auf die aus ihrer Sicht hohen Musikkosten der Gema aufmerksam machen.
Ohrwürmer von «Last Christmas» oder «All I Want For Christmas Is You» bleiben in diesem Jahr während des Schlenderns über viele deutsche Weihnachtsmärkte wohl aus. Denn: Weihnachtsmarktbetreiber beschweren sich über aus ihrer Sicht hohe Musik-Rechnungen der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (Gema).
Am Montag soll es deswegen auf vielen Märkten komplett still bleiben, als Protest. Einige wollen auch ganz auf lizenzfreie Musik umstellen. Die Gema weist die Vorwürfe zurück.
Viele Weihnachtsmarktbetreiber klagen über einen Kostenanstieg für die Musiknutzungsrechte. Deutschlandweit hat die Gema nach eigenen Angaben für 2022 rund 3350 Rechnungen an Weihnachtsmarktbetreiber versendet. In rund 167 Fällen habe es Preissteigerungen gegeben – in 35 Fällen sogar im fünfstelligen Bereich.
40-mal so teuer
Darunter beispielsweise der Weihnachtsmarkt in Frankfurt. Die Zahlungen für die Nutzung weihnachtlicher Musik sind laut Veranstalter seit 2019 von 1000 auf 40.000 Euro gestiegen. Oder in Braunschweig, rund 18.000 Euro mehr verlangt dort die Gema laut Angaben des Stadtmarketings. Als Konsequenz soll es dort nun keine Auftritte von Chören mehr geben.
In Sachsen haben sich mehrere Städte zusammengeschlossen, die in einer Petition gegen den behaupteten Preisanstieg vorgehen wollen. Strikte Konsequenzen ziehen die Betreiber in Potsdam: In diesem Jahr werde es dort nur Gema-freie Musik geben.
Die Gema vertritt in Deutschland als Autorengesellschaft die Urheberrechte von über 90.000 Rechteinhabern wie Komponisten, Textdichtern und Musikverlage sowie von über zwei Millionen Rechteinhabern weltweit. Sie schüttet die Einnahmen an sie aus, wenn urheberrechtlich geschützte Lieder gespielt werden. Musikstücke, deren Urheber seit mindestens 70 Jahren tot sind, sind dagegen lizenzfrei.
Entscheidend ist die Größe
Die Kostensteigerung scheint auf den ersten Blick seltsam. Denn der Tarif ist nicht neu, schon seit 2011 berechnet die Verwertungsgesellschaft die Kosten für die Gesamtbeschallung mit Musik gleich – nämlich anhand der Größe der gesamten Veranstaltungsfläche.