Initiative: Sauna-Spanner sollen bestraft werden
Autor: dpa
, Montag, 26. Januar 2026
Zwei Freundinnen werden in einer Sauna nackt gefilmt. Sie beschweren sich – doch der Mann kommt ohne Strafe davon und erhält die Bilder sogar zurück. Zwei Bundesländer fordern eine Gesetzesänderung.
Sexuell motivierte Bildaufnahmen sollen auch in der Öffentlichkeit, also zum Beispiel in der Sauna oder am Strand, verboten werden. Das fordern Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen mit einer gemeinsamen Bundesratsinitiative. «Digitale Spanner dürfen sich nicht länger hinter den Unzulänglichkeiten veralteter Paragrafen verstecken», sagte der nordrhein-westfälische Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) in Hannover.
Filmen oder Fotografieren in der Öffentlichkeit nicht strafbar
Niedersachsens Justizministerin Kathrin Wahlmann (SPD) sagte, Voyeuraufnahmen hätten mit der ständigen Verfügbarkeit von Kameras durch Smartphones zugenommen. Zwar sei es schon heute strafbar, solche Aufnahmen zu verbreiten. Das Filmen oder Fotografieren selbst sei in der Öffentlichkeit allerdings nicht verboten. Das betreffe beispielsweise auch öffentliche Umkleiden. Diese Strafbarkeitslücke müsse der Bund schließen.
«Ich glaube, es braucht keine große Fantasie, sich vorzustellen, wie man sich da fühlt, egal ob man Mann, Frau oder andersgeschlechtlich ist. Man fühlt sich erniedrigt, man fühlt sich bloßgestellt, man fühlt sich angewidert», sagte Wahlmann. Die aktuelle Situation sei empörend und die Folgen daraus schockierend. Die Gesetzeslücke dürfe nicht dazu führen, dass sich die Opfer einschränken und etwa Frauen nicht mehr in die Sauna gehen.
Einen konkreten Vorschlag für eine neue Regelung machten die Ländervertreter nicht. Man könne den Paragrafen zur Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs ändern oder den zur Verletzung des Intimbereichs durch Bildaufnahmen – oder auch einen gänzlich neuen Straftatbestand schaffen. Der Bundesrat soll am Freitag über die Initiative beraten.
Mann filmte Frauen in Sauna – und erhielt Handy zurück
Zwei betroffene Frauen aus Leipzig berichteten bei der Pressekonferenz, wie sich ein Mann in einer fast leeren Sauna «maximal 50 Zentimeter entfernt» neben sie gesetzt, sein Handy an eine Handtuchrolle angelehnt und sie gefilmt habe.
Als die beiden Frauen das bemerkten, hätten sie ihn zur Rede gestellt und die Polizei gerufen. Die habe das Handy auch erst eingezogen, die Staatsanwaltschaft stellte die Ermittlungen aber später ein. Die Begründung: Das Verhalten des Mannes sei zwar moralisch verwerflich, aber nicht strafbar.
Der Mann erhielt sein Handy zurück – mitsamt den Nacktaufnahmen. Er habe damit schwarz auf weiß bekommen, dass sein Verhalten keine Straftat bedeute.