Gericht: «Hose näher als Hirn» – Richter verurteilt
Autor: dpa
, Mittwoch, 07. Januar 2026
Ein Richter nutzt seine Macht am Arbeitsplatz – und wird zu einer Geldstrafe verurteilt. Was das Gericht zu dem Fall sagt.
Zwei Fälle sexueller Belästigung am Arbeitsplatz kommen einen Richter aus dem Kreis Steinfurt teuer zu stehen. Eine Geldstrafe von 7.000 Euro muss der Jurist wegen übergriffiger Handlungen während seiner Dienstzeit gegen eine Richterin zahlen. In zwei Fällen wurde er verurteilt. In allen weiteren Anklagepunkten wurde der 44-Jährige freigesprochen.
Jurist wollte Kollegin zweimal gegen ihren Willen küssen
Der angeklagte Richter des Amtsgerichts Lingen hatte nach Überzeugung des Landgerichts Osnabrück bei zwei verschiedenen Gelegenheiten versucht, seine Kollegin gegen ihren Willen auf den Mund zu küssen.
Laut dem Vorsitzenden Richter war der Verurteilte schon lange in der niedersächsischen Justiz tätig. Der verheiratete Familienvater habe in seinem Beruf unter anderem durch sein «selbstbewusstes und sicheres Auftreten» Ansehen erworben. Als Vorsitzender der Strafvollstreckungskammer habe er jedoch seine Stellung genutzt, um seinen «sexuellen Bedürfnissen nachzugehen».
Staatsanwaltschaft forderte ein Jahr und vier Monate Haft
In seiner abschließenden Stellungnahme vor der Urteilsverkündung sprach der nun Verurteilte rund zwei Stunden lang ohne Unterbrechung. Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten gefordert. Die Anklage hielt den vorläufig vom Dienst suspendierten Juristen nicht nur wegen sexueller Nötigung in Tateinheit mit Körperverletzung für schuldig.
Zusätzlich hatte sie ihm die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen in drei Fällen sowie sexuelle Belästigung und Nachstellung vorgeworfen. Die Verteidigung hatte hingegen einen Freispruch beantragt.
Der Verurteile hat sich nach Ansicht des Gerichts vor allem Frauen genähert, die erst seit kurzer Zeit am Amtsgericht und damit sozial noch nicht etabliert waren. Mehrere seiner Affären seien zwar zunächst einvernehmlich gewesen, doch ein einseitiges Ende seitens der Frau habe er mehrfach nicht akzeptieren wollen.
Viele wollten mit dem Verurteilten nicht zusammenarbeiten
Er habe sich etwa unter einem dienstlichen Vorwand die private Handynummer einer Kollegin gesichert, später «flirty talk» und «dirty talk» initiiert, wie es der Vorsitzende Richter formulierte. Wiederholt dominantes Verhalten des Verurteilten wurde dem Gericht übereinstimmend von mehreren Personen bestätigt.