Prozess um Amokfahrt in Trier muss neu aufgerollt werden
Autor: Redaktion
Karsruhe/Trier, Montag, 04. Dezember 2023
Das Urteil zur Amokfahrt mit fünf Toten in Trier ist wegen Rechtsfehlern überwiegend aufgehoben worden. Bei der Amokfahrt am 1. Dezember 2020 war ein Mann mit seinem Geländewagen durch die Trierer Fußgängerzone gerast und hatte gezielt Passanten angefahren.
Die tödliche Amokfahrt vor drei Jahren in Trier hatte bundesweit für Entsetzen gesorgt. Nun kommt es zu einer teilweisen Neuauflage des Prozesses gegen den Täter.
Der Prozess um die Amokfahrt in Trier mit fünf Toten muss in Teilen neu aufgerollt werden. Nach Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe wurde das Urteil des Trierer Landgerichts wegen Rechtsfehlern überwiegend aufgehoben. Damit sei der Revision des Angeklagten stattgegeben worden, teilte der BGH am Montag (4. Dezember 2023) mit.
Prozess um tödliche Amokfahrt in Trier muss neu aufgerollt werden
Der Grund: Das Landgericht habe seine Annahme, der Angeklagte habe im Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit gehandelt, nicht rechtsfehlerfrei begründet. Damit seien auch die Entscheidungen über die Rechtsfolgen aufzuheben.
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Bei der Amokfahrt am 1. Dezember 2020 war ein Mann mit seinem Geländewagen durch die Trierer Fußgängerzone gerast und hatte gezielt Passanten angefahren. Bei der Tat starben fünf Menschen, darunter ein Baby. Zudem gab es Dutzende Verletzte und Traumatisierte.
Das Landgericht Trier hatte den Mann im August 2022 unter anderem wegen mehrfachen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Gericht stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest und ordnete die Unterbringung des Mannes in einem geschlossenen psychiatrischen Krankenhaus an.
Der Mann leidet laut Gutachter an einer paranoiden Schizophrenie mit bizarren Wahnvorstellungen - und sei demnach vermindert schuldfähig. Der gelernte Elektroinstallateur hat im einjährigen Prozess zu den Vorwürfen geschwiegen. Ein Tag nach dem Urteil hatte der Verteidiger des Amokfahrers Revision eingelegt.
Red. mit dpa