Beruf missbraucht: Höchststrafe für Patientenmorde gefordert
Autor: Anne Baum und Marion van der Kraats, dpa
, Donnerstag, 02. Juli 2026
Immer wieder soll ein Mediziner schwer kranke Patienten getötet haben. Vor Gericht gibt er nach monatelangem Schweigen überraschend Taten zu. Wie bewertet das der Staatsanwalt?
Der Palliativarzt hat das Vertrauen sowie die besondere Lage seiner Patientinnen und Patienten in feindseliger Absicht ausgenutzt - und «eigenmächtig über Leben und Tod entschieden»: Davon ist Staatsanwalt Philipp Meyhöfer überzeugter denn je. Er fordert daher nach fast einjährigem Prozess die Höchststrafe für den 41 Jahre alten promovierten Mediziner.
Neben lebenslanger Haft für Mord in 15 Fällen beantragte der Ankläger vor dem Landgericht Berlin, die besondere Schwere der Schuld festzustellen und Sicherungsverwahrung im Anschluss an die Haftstrafe anzuordnen. Zudem forderte der Ankläger ein lebenslanges Berufsverbot für den Mediziner.
Aus Sicht von Meyhöfer haben sich in der Beweisaufnahme mit mehr als 200 Zeugen und Sachverständigen alle Vorwürfe der Anklage bestätigt: Demnach hat der Arzt von September 2021 bis Juli 2024 zwölf Frauen und drei Männern jeweils ein tödliches Gemisch verschiedener Medikamente verabreicht. Mehrmals habe er Feuer gelegt, um Spuren zu vertuschen. Als jüngstes Opfer führt die Anklage eine 25-Jährige auf, als ältestes eine 94 Jahre alte Frau. Alle waren schwerstkrank, ihr Tod stand aber nicht unmittelbar bevor.
«Beruf missbraucht»
Die Morde seien aus Heimtücke und niederen Beweggründen erfolgt, so der Staatsanwalt. «Wer seinen Beruf derart missbraucht, darf ihn nie wieder ausüben», betonte er. In dem Handeln des Angeklagten zeige sich eine «tiefgreifende Gleichgültigkeit gegenüber der Würde und dem Wert des Lebens schwer kranker Menschen.»
Kein einziger Zeuge habe berichtet, dass es bei den Betroffenen einen Wunsch auf aktive Sterbehilfe gegeben habe, so Meyhöfer. «Und schon gar nicht mit Medikamenten, die zu einem Erstickungstod führen», so der Ankläger. «Hier geht es nicht um Sterbehilfe. Hier geht es um 15 heimtückische Morde.» Die Taten hätten jeweils in der Apotheke begonnen - mit Bestellung und Abholung der später gespritzten Medikamente.
Geständnis von «bemerkenswert oberflächlicher Art»
Dem überraschenden Geständnis des Angeklagten vor einer Woche maß Meyhöfer wenig Bedeutung bei. Es handele sich um ein Teilgeständnis. In «bemerkenswert oberflächlicher Art» habe der 41-Jährige nachgezeichnet, was ohnehin durch die Beweisaufnahme bekannt gewesen sei.
Der Arzt hatte nach monatelangem Schweigen überraschend gestanden, zwölf schwer kranke Patientinnen und Patienten bei Hausbesuchen getötet zu haben. Er habe sich eingeredet, das Richtige zu tun und Patienten «Leid und Siechtum» zu ersparen, hieß es in seiner Erklärung.