Neuer Prozess um Germanwings-Absturz: Was wird verhandelt?
Autor: Christian Brahmann, dpa
, Freitag, 28. August 2026
Mehr als zehn Jahre nach dem Flugzeug-Absturz in den Alpen beschäftigt die Katastrophe weiter die Justiz. In Braunschweig startet ein neues Verfahren. Aber schon vor dem Auftakt herrscht Skepsis.
Der Absturz einer Germanwings-Maschine in den Alpen mit 150 Toten ist mehr als zehn Jahre nach der Katastrophe juristisch noch nicht endgültig aufgearbeitet: Vor Gericht wird in einem neuen Verfahren um zusätzlichen Schadenersatz gestritten.
30 Hinterbliebene haben Ansprüche von jeweils bis zu 110.000 Euro gegen die Bundesrepublik Deutschland angemeldet. Heute (ab 10.00 Uhr) wird die Klage am Landgericht Braunschweig verhandelt. Worum geht es in dem Zivilprozess und wie sind die Aussichten?
Was ist der Hintergrund für den Prozess?
Am 24. März 2015 stürzte eine Germanwings-Maschine auf dem Weg von Barcelona nach Düsseldorf in den französischen Alpen ab. 144 Passagiere und sechs Besatzungsmitglieder kamen ums Leben. Ermittlungen ergaben, dass der damalige Copilot das Flugzeug der Lufthansa-Tochtergesellschaft absichtlich gegen einen Berg gesteuert hatte.
Die meisten Opfer kamen aus Deutschland und Spanien. Unter den 150 Insassen waren 16 Schülerinnen und Schüler sowie zwei Lehrerinnen des Gymnasiums in Haltern am See in Nordrhein-Westfalen, die auf dem Rückweg von einem Schüleraustausch in Spanien waren.
Die Katastrophe löste große Bestürzung und Trauer aus. Es folgten intensive Debatten zum Umgang mit möglichen psychischen Problemen von Angestellten in hochsensiblen Bereichen oder den Regeln in einem Flugzeug-Cockpit.
Worum geht es jetzt in dem Prozess mehr als zehn Jahre später?
In Braunschweig wird über zusätzlichen Schadenersatz in Höhe von jeweils 500 bis 110.000 Euro für einige Hinterbliebene verhandelt. Nach Überzeugung der Kläger war die Flugtauglichkeit des Copiloten damals nicht ausreichend überwacht worden, wie ein Gerichtssprecher erläutert.
Aus ihrer Sicht waren die durchgeführten flugmedizinischen Gutachten mit Blick auf mögliche psychiatrische Erkrankungen nicht weitreichend genug. Bei der Überwachung und Feststellung der Flugtauglichkeit seien gesetzliche Vorgaben nicht hinreichend eingehalten und umgesetzt worden. Nach der Argumentation der Kläger wurde der Absturz dadurch möglich.