Messerangriff auf Kinder: Haftbefehl wegen versuchten Mordes
Autor: dpa
, Donnerstag, 29. Februar 2024
Nach dem Messerangriff auf zwei neun und zehn Jahre alter Grundschüler in Duisburg muss der mutmaßliche Angreifer in Untersuchungshaft. Warum er die Kinder auf offener Straße angriff, bleibt unklar.
Nach dem Messerangriff auf zwei Grundschulkinder in Duisburg ist gegen den mutmaßlichen Angreifer Haftbefehl wegen zweifachen versuchten Mordes erlassen worden. Ein Richter habe den 21-Jährigen in Untersuchungshaft geschickt, teilten Polizei und Staatsanwaltschaft mit. Eine Verbindung zwischen dem Verdächtigen und den beiden Schulkindern gebe nach ersten Erkenntnissen nicht. Es seien zwei Messer und ein Hammer als mögliche Tatwaffen sichergestellt worden.
Der Messerangreifer ist den Ermittlungen zufolge von seinem eigenen Vater gestoppt und entwaffnet worden. Der 69-Jährige habe seinen Sohn bis zum Eintreffen der Polizei festgehalten, hieß es nach dpa-Informationen zum aktuellen Stand der Ermittlungen. Er habe sich dann widerstandslos festnehmen lassen.
Der 21-jährige Verdächtige sei bei seinem Vater zu Besuch gewesen und habe danach die beiden Kinder angegriffen. Zuerst habe er auf ein neunjähriges Mädchen eingestochen und dann auf den zehnjährigen Jungen. Ein Passant habe den Messerangreifer angeschrien und eine Taschenlampe nach ihm geworfen, damit er von den Kindern ablässt.
Kinder außer Lebensgefahr
Daraufhin sei der Angreifer auf diesen Zeugen losgegangen. Der Vater des mutmaßlichen Täters sei hinzugekommen und habe das dramatische Geschehen beenden können. Die verletzten Kinder seien in eine Grundschule zurückgelaufen, wo eine Lehrerin ihnen zu Hilfe gekommen war. Die beiden Opfer seien außer Lebensgefahr, hatte ein Polizeisprecher in der Nacht zum Donnerstag gesagt.
Der Sohn soll seinem Vater vor der Festnahme noch mitgeteilt haben, dass auf seinem Handy Informationen zu finden seien, die die Tat erklären würden. Hinweise auf eine politisch motivierte Tat gebe es nicht.
Medienberichte, wonach eine Wette auf der Social-Media-Plattform Tiktok das Motiv der Tat gewesen sein könnte, bestätigten die Ermittler nicht. Dass die Mordkommission «Tiktok» heiße, habe andere Gründe.
Staatsanwalt Martin Mende sagte, der Beschuldigte werde psychiatrisch begutachtet und seine Schuldfähigkeit geprüft, dies sei aber Standard. Medienberichte, wonach es Hinweise auf eine psychiatrische Erkrankung gebe, bestätigte er nicht. Zu einer etwaigen Auffälligkeit des 21-Jährigen vor der Tat wollte er sich aus ermittlungstaktischen Gründen nicht äußern.