Er soll das Machtgefälle als Lehrer und die Unerfahrenheit von Schülerinnen ausgenutzt haben. Warum der Fall Fragen zum Schulsystem aufwirft und warum es eigentlich noch ein weiteres Opfer gibt.
Über Jahre hinweg hat sich ein damaliger Lehrer eines Erfurter Gymnasiums an Schülerinnen vergangen und ist deshalb zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und drei Monaten verurteilt worden. Das Landgericht Erfurt sah es als erwiesen an, dass der heute 58-Jährige sich als Lehrer in 69 Fällen an drei Schutzbefohlenen vergangen hat. Dabei ging es um Fälle im Zeitraum von 2013 bis 2025. Alle drei Opfer traten in dem Prozess als Nebenklägerinnen auf. Sie waren bei Beginn der Taten im jugendlichen Alter.
Keine Verurteilung wegen Vergewaltigungsvorwürfen
Freigesprochen wurde er von dem Vorwurf, er habe in zwei Fällen eine der Schülerinnen vergewaltigt. Der Freispruch an dieser Stelle rühre nicht daher, dass die Kammer der Aussage der Nebenklägerin dazu keinen Glauben schenke, sagte der Vorsitzende Richter Holger Pröbstel. Allerdings könnten die angeklagten zwei Fälle von Vergewaltigung nicht zweifelsfrei belegt werden. Eine Revision ist möglich.
Die Staatsanwaltschaft hatte eine Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Jahren beantragt, die Verteidigung zwei Jahre Haft. Der Mann hatte den Missbrauch im Verfahren weitgehend eingeräumt, die Vergewaltigungsvorwürfe bestritt er. Eine Revision ist möglich.
«Das sind Taten, die durch nichts, aber durch gar nichts zu rechtfertigen sind», betonte Pröbstel. Der 58-Jährige habe sich in mehrerer Hinsicht als Lehrer «völlig disqualifiziert», so Pröbstel weiter. Die Schülerinnen seien nicht in der Lage gewesen, dem Angeklagte etwas entgegenzusetzen. Es sei nicht um Beziehungen auf Augenhöhe gegangen. Es sei die Aufgabe des früheren Religions- und Musiklehrers gewesen, klare Grenzen zu ziehen.
Nebenklägerinvertreterin: «Ein Zeichen setzen»
Nach der Verhandlung erklärte Rechtsanwältin Antonia Sturma auch im Namen ihrer Mandantin - die heute erwachsene erste betroffene damalige Schülerin: «Wir wünschen uns, mit dem Urteil ein Zeichen setzen zu können, dass Betroffene von institutionalisiertem Machtmissbrauch und sexualisierter Gewalt auch noch nach vielen Jahren eine Stimme finden können.»
Auf die Spur des 58-Jährigen waren die Ermittler wegen eines anderen Missbrauchsfall eines damaligen Lehrerkollegen an derselben Schule gekommen. Diesen hatte das Landgericht Erfurt bereits Ende Oktober vergangenen Jahres wegen des langjährigen Missbrauchs einer Schülerin zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt.
Das Opfer in diesem Verfahren hatte sich laut Gericht dem nun Verurteilten anvertraut. Doch dieser habe statt zu helfen pornografische Bilder von ihr verlangt, so Pröbstel. Mit ihr gebe es eigentlich ein viertes Opfer. Doch dieses Verfahren sei nach entsprechender Möglichkeit der Strafprozessordnung eingestellt worden.