Maddie-Verdächtiger: Staatsanwaltschaft will Gerichtswechsel
Autor: dpa
, Samstag, 11. Oktober 2025
Der 48-jährige Deutsche ist vom Vorwurf mehrerer schwerer Sexualstraftaten freigesprochen worden. Mit der Revision wollen die Strafverfolger aber nicht nur die Aufhebung dieses Urteils erreichen.
Für einen möglichen neuen Vergewaltigungsprozess gegen den Maddie-Verdächtigen streben die Ankläger einen Gerichtswechsel an. Die Staatsanwaltschaft beantragte neben der Aufhebung des Freispruchs eine neue Verhandlung am Landgericht Göttingen, wie Behördensprecher Hans Christian Wolters der Deutschen Presse-Agentur sagte. Ziel sei es, einen möglichst unbefangenen Umgang mit dem Prozessstoff sicherzustellen.
Im Oktober 2024 hatte das Landgericht Braunschweig den 48-jährigen Deutschen vom Vorwurf mehrerer schwerer Sexualstraftaten freigesprochen. Für eine Verurteilung gebe es nicht ausreichend Beweise der fünf Taten in Portugal, sagte die Vorsitzende Richterin damals zur Begründung.
Die Staatsanwaltschaft hat dagegen Revision eingelegt, der Bundesgerichtshof überprüft das Urteil daher auf Rechtsfehler. Die Verteidigung hatte den Freispruch als einzig richtigen Ausgang des Verfahrens bezeichnet.
Entscheidung vom BGH steht noch aus
Das Landgericht Göttingen war bislang in keiner Weise mit dem Verfahren befasst, begründete Wolters, warum das Verfahren nach Auffassung der Strafverfolger nicht mehr in Braunschweig verhandelt werden sollte. Wann der Bundesgerichtshof in Leipzig über die Revision entscheidet, ist noch unklar.
Nach dem Braunschweiger Prozess um drei Vergewaltigungen sowie zwei Fälle von sexuellem Kindesmissbrauch hatte die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von 15 Jahren mit anschließender Sicherungsverwahrung gefordert.
International im Fokus
Im Fokus internationaler Berichterstattung ist der mehrmals vorbestrafte Sexualstraftäter seit einigen Jahren, weil die deutschen Ermittler ihn im Fall Madeleine McCann unter Mordverdacht haben. Mit Blick auf die öffentlichen Verdächtigungen im Maddie-Komplex spricht Anwalt Friedrich Fülscher von einer «massiven Vorverurteilungskampagne».
Das damals dreijährige britische Mädchen verschwand am 3. Mai 2007 aus einer Appartementanlage in Praia da Luz in Portugal. Es gibt keine Anklage in diesem Komplex und es gilt die Unschuldsvermutung.