«Tiefe Spuren in Mannheim» - Amokfahrer kommt in Psychiatrie
Autor: Marco Krefting und Catharina Zelt, dpa
, Donnerstag, 18. Dezember 2025
Gezielt steuert ein Mann an Rosenmontag sein Auto auf Passanten zu. Zwei Menschen sterben in der Fußgängerzone, mehrere werden verletzt. Mehr als neun Monate später gibt es ein Urteil.
Gerade einmal 35 Sekunden soll die Fahrt gedauert haben. Kurz darauf waren zwei Menschen tot und 14 weitere Menschen verletzt. «Das Geschehen hat tiefe Spuren in Mannheim hinterlassen», sagte der Vorsitzende Richter Gerd Rackwitz bei der Verkündung des Urteils zur Amokfahrt am Rosenmontag in der Mannheimer Innenstadt.
Der damalige Fahrer des Autos, der bis Donnerstag vor Gericht stand, wird bis auf Weiteres in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht. Das Landgericht Mannheim verurteilte den 40 Jahre alten Deutschen zudem unter anderem wegen zweifachen Mordes und versuchten Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.
Viele Zeugen sind traumatisiert
Die Kammer hatte während des Prozesses mehr als 50 Zeugen vernommen. Viele von ihnen sind noch immer traumatisiert. «Für einige von ihnen wird das Leben nicht mehr so sein wie vor der Tat», sagte der Richter.
Erklären lasse sich die tödliche Amokfahrt am 3. März nur mit der emotional instabilen Persönlichkeitsstörung, die der psychiatrische Sachverständige bei dem Angeklagten festgestellt hatte. Der Gutachter hatte in der vergangenen Woche unter Ausschluss der Öffentlichkeit im Prozess ausgesagt. Die Störung prägte demnach das Handeln des Mannes und führte aus Sicht des Gerichts zu einer verminderten Schuldfähigkeit. An der lebenslangen Strafe änderte dies jedoch nichts.
Zwei Menschen starben noch in der Fußgängerzone
Nach Überzeugung des Gerichts war der Mann aus Ludwigshafen am Tattag gegen 12.14 Uhr mit seinem Auto mit mindestens 50 Kilometern pro Stunde in die Fußgängerzone gefahren. Dann habe er deutlich beschleunigt und gezielt mehrere Passanten angefahren.
Er habe dabei das «Überraschungsmoment» ausgenutzt, hatte Oberstaatsanwältin Jeanette Zipperer in ihrem Plädoyer gesagt. Das Gericht schloss sich in seinem Urteil dieser Version an. Detailliert beschrieb der Vorsitzende Richter die Fahrt.
Bedrückende Stille im Gerichtssaal
Ein 54-jähriger Mann und eine 83-jährige Frau starben noch in der Fußgängerzone. Der Fahrer steuerte auch auf eine Mutter und ihren zweijährigen Sohn zu. Die Frau prallte gegen ein Schaufenster, ihr Kind fiel aus dem Kinderwagen und verletzte sich am Kopf. Eine Seniorin war gerade dabei, mit ihrem Rollator die Straße zu überqueren, als das Auto sie überrollte. Für einige Zeit schwebte die Frau in Lebensgefahr. Mittlerweile kann sie laut dem Richter wieder kurze Strecken mit einem Stock gehen.