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Kind jahrelang eingesperrt - Gericht verkündet Urteil


Autor: dpa

, Montag, 04. Mai 2026

Gut sieben Jahre lang wird ein Mädchen in einem Haus in NRW isoliert, bis es 2022 befreit wird. Bis heute ist das Kind in Therapie. In Siegen wird nun gegen Mutter und Großeltern das Urteil verkündet.
Die Anklage wirft einer Mutter vor, ihre Tochter jahrelang im Sauerland versteckt und isoliert zu haben. Nun wird das Urteil erwartet. (Archivbild)


In dem drastischen Fall um ein mehr als sieben Jahre lang eingesperrtes Mädchen in Attendorn im Sauerland verkündet das Landgericht Siegen heute das Urteil gegen die Mutter und die Großeltern des Kindes. Im September 2022 war das Mädchen als damals Achtjährige aus dem Einfamilienhaus der Großeltern im Kreis Olpe befreit worden - mit massiven psychischen, körperlichen und sozial-emotionalen Störungen. 

Schwere Vorwürfe vor allem gegen die Mutter 

Die Mutter (49) soll ihre Tochter seit dem 15. Juli 2015 versteckt und komplett isoliert haben. Das Kind durfte das Haus der Großeltern, die das Treiben ihrer Tochter laut Anklage aktiv unterstützten, über die ganzen Jahre hinweg nicht verlassen. Das Mädchen habe niemals draußen spielen können, keine ärztliche Untersuchung bekommen, auch keine Kita oder Schule besucht. Die heute Zwölfjährige ist in ambulanter Therapie. Bis Mai 2023 war sie in einer Kinder- und Jugendpsychiatrie behandelt worden.

Die Mutter ist unter anderem wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen, Körperverletzung, Verletzung von Fürsorge- und Erziehungspflichten und Freiheitsberaubung angeklagt. Sie habe ihr Kind mit «böswilliger Vernachlässigung» schwer geschädigt, hatte ihr Staatsanwältin Christina Lukas bei der Anklageverlesung im Februar vorgeworfen. Sie habe dem Vater jeden Kontakt zu seiner Tochter verweigern, das Kind «ganz für sich alleine haben» wollen und daher vorgegeben, mit der Kleinen in Italien zu leben. 

Großeltern wird Beihilfe vorgeworfen

Der 83 Jahre alte Großvater und die 80-jährige Großmutter des Kindes sind wegen Beihilfe angeklagt. Nach früheren Angaben einer Gerichtssprecherin könnten der Mutter ein bis 15 Jahre Freiheitsstrafe drohen. Für die Großeltern wären demnach bis zu elf Jahre möglich. 

Der Prozess hatte wegen Verzögerungen Anfang Februar noch einmal neu begonnen und war nach Anklageverlesung strikt unter Ausschluss der Öffentlichkeit weitergeführt worden. Es ist unbekannt, inwieweit die 49-Jährige von Gutachtern als schuldfähig eingestuft wird. Zur Zeugenaussage des Vaters hatte es keine Informationen gegeben, ebenfalls nicht zu den Plädoyers von Verteidigung und Staatsanwaltschaft vor einigen Tagen.