Hitzealarm zum Ferienende: Was auf Schüler zukommt
Autor: Martina Herzog und Verena Schmitt-Roschmann, dpa
, Freitag, 14. August 2026
Kopfschmerzen, Schwindel, Konzentrationsprobleme – hohe Temperaturen können Schülerinnen und Schülern zusetzen. Wie Schulen damit umgehen können und welche Regeln für Hitzefrei gelten.
In vielen Bundesländern enden die Sommerferien – und Deutschland steuert auf Temperaturen um die 40 Grad zu. Konzentriertes Lernen dürfte für Schülerinnen und Schüler, die in überhitzten Klassenzimmern brüten, zur Herausforderung werden. Was man zum heißen Schulstart wissen muss.
Erschwert Hitze das Lernen?
Ja. «Der Körper wendet Energie zur Kühlung auf, was zu Lasten von Aufmerksamkeit, Arbeitsgedächtnis und Reaktionsgeschwindigkeit geht», sagt Pia Rangnow von der Deutschen Allianz Klimawandel und Gesundheit. «Kinder im Hitzestress wirken erschöpft und unkonzentriert, wozu begleitend Kopfschmerzen, Übelkeit, Schwindel oder Benommenheit auftreten können.» Dabei komme es nicht allein auf die Temperatur an, sondern auch auf Luftfeuchtigkeit, Wind und Strahlung.
Schülerinnen und Schüler, die Jahr für Jahr in überhitzten Räumen lernten, fielen zurück, sagt Rangnow. Über die gesamte Schulzeit könne sich das zu mehreren verlorenen Lernwochen addieren.
Generell könnten Kinder hohe Temperaturen schlechter ausgleichen als Erwachsene. «Sie nehmen Wärme schneller auf, schwitzen weniger effizient und erzeugen bei Bewegung mehr Stoffwechselwärme.» Und nicht nur die Temperaturen in der Schule hätten einen Effekt: Nach warmen Nächten, die den Schlaf erschweren, sinke die Konzentration am nächsten Tag.
Ab wann gibt es Hitzefrei?
Das hängt vom Bundesland ab. Generell haben Schulleitungen bei dieser Entscheidung viel Spielraum. In Baden-Württemberg gibt es keine landesweiten Vorgaben oder eine Temperaturgrenze. Empfohlen wird unter anderem, Hitzefrei zu ermöglichen, wenn die Außentemperatur um 11.00 Uhr mindestens 25 Grad im Schatten beträgt. Frühestens ist das nach der vierten Unterrichtsstunde vorgesehen. Im Saarland liegt die Entscheidung, wie in Hessen, komplett bei den Schulen.
Als Anhaltspunkt gilt in Nordrhein-Westfalen eine Raumtemperatur von mehr als 27 Grad Celsius. Beträgt sie weniger als 25 Grad, darf Hitzefrei nicht erteilt werden. In Bremen und Niedersachsen gibt es keine festgelegte Temperatur, ab der Hitzefrei gilt. In Hamburg gilt ein Wert von 27 Grad im Schatten gegen 11.00 Uhr als Orientierung. In Rheinland-Pfalz hängt alles von der Situation vor Ort ab: Neben der Raumtemperatur spielen beispielsweise auch Luftfeuchtigkeit, Sonneneinstrahlung, Luftbewegung, die Dauer der Hitzebelastung sowie die baulichen Gegebenheiten des Schulgebäudes eine wichtige Rolle.