Haftstrafe für Mann nach vorgetäuschtem Tod auf Ostsee
Autor: André Klohn, dpa
, Mittwoch, 13. März 2024
Sein vorgetäuschter Tod auf der Ostsee in der Kieler Bucht sollte dem Paar Millionen einbringen. Doch die Norddeutschen flogen auf. Nun hat der Mann eine Haftstrafe erhalten - im zweiten Anlauf.
Sie waren auf Millionen aus und landeten deshalb gleich zweimal vor Gericht. Ein Paar aus dem Norden täuschte den Tod des Mannes in der Ostsee bei Kiel vor. Doch das monatelange Versteckspiel des heute 56-Jährigen flog auf.
Heute hat ihn das Kieler Landgericht wegen versuchten Versicherungsbetruges in 14 Fällen zu drei Jahren und zwei Monaten verurteilt. Die gleichaltrige Ehefrau erhielt zwei Jahre auf Bewährung.
Es handele sich um Gesamtfreiheitsstrafen unter Einbeziehung von Bewährungsstrafen aus einem ersten Prozess, sagte der Vorsitzende Richter Johann Kümmel bei der Urteilsbegründung. Schreiben belegten die Absicht der Angeklagten, «bei möglichst vielen Versicherungen so schnell wie möglich an ihr Geld zu kommen».
Der Fall im Detail
Das Ehepaar hatte am 7. Oktober 2019 den Tod des Mannes durch ein Bootsunglück in der Kieler Bucht vor dem Schönberger Strand vorgetäuscht. Drei Tage später meldete die Ehefrau ihren Mann als vermisst. Die Polizei wurde jedoch schnell misstrauisch. Am aufgefundenen Boot stellte ein Gutachter Manipulationen fest, die es sinken ließen.
Den Versicherungen reichte, anders als vom Angeklagten zunächst angenommen, die Todesmeldung nicht aus. Sie wollten auch eine Sterbeurkunde oder Bestätigung seines Todes vom Amtsgericht. Das aber dauert mindestens sechs Monate.
Der Mann habe die führende Rolle bei Planung und Organisation der Tat gespielt, sagte der Richter. Seine Frau sei Mittäterin mit untergeordneter Rolle gewesen. Um die eigentliche Schuldfrage ging es bei der Neuauflage des Prozesses aber gar nicht.
Das Landgericht hatte beide Angeklagte im Februar 2021 wegen versuchten Betrugs einer Unfallversicherung zu Bewährungsstrafen von einem Jahr und neun Monaten beziehungsweise einem Jahr verurteilt. Diese Entscheidungen sind rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof in Leipzig hob die Freisprüche in 13 anderen Fällen von versuchtem Betrug anderer Versicherungen später jedoch auf.