Getöteter Gerichtsvollzieher - grausame Details enthüllt
Autor: Birgit Reichert, dpa
, Mittwoch, 20. Mai 2026
Bei einer Zwangsräumung wird ein Gerichtsvollzieher erstochen. Beim Prozessauftakt gegen den mutmaßlichen Täter entsetzt viele die Tat erneut.
Der Gerichtsvollzieher hat keine Chance. Kaum hat er für eine Zwangsräumung den Flur einer Wohnung betreten, wird er niedergestochen. Und zwar von dem Mieter, der schnell nach einem um die Ecke im Wohnzimmer an der Wand hängenden großen Jagdmesser greift.
Mindestens 13 Mal soll der Mann auf das Opfer eingestochen haben - auf Kopf, Hals, Oberkörper und Arm. «Tief und so lange», bis dieser wenig später seinen Verletzungen erlag, sagte Oberstaatsanwältin Şirin Özfirat bei der Verlesung der Anklage am Landgericht Saarbrücken.
Sechs Monate nach der Tat muss sich der 42 Jahre alte Deutsche wegen Mordes verantworten: Ihm wird vorgeworfen, im November 2025 den 58 Jahre alten Gerichtsvollzieher in Bexbach im Saarpfalz-Kreis erstochen zu haben, als dieser die Zwangsräumung vollstrecken wollte.
«Besonders roh und unbarmherzig»
Der Angeklagte habe aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch und grausam getötet: Er setze als Tatwaffe einen sogenannten Sautöter ein - ein beidseitig geschliffenes Messer - das für die Tötung von Wildschweinen gedacht sei.
Das Opfer sei völlig arg- und wehrlos gewesen, sagte Özfirat. Und der Angeklagte habe «eine besonders rohe und unbarmherzige Haltung» dem Opfer gegenüber an den Tag gelegt. Er habe die Tötung als Mittel genutzt, «um seine Aggressionen über die Wohnungsräumung abzureagieren».
Nach der Tat soll der 42-Jährige nach Angaben von Özfirat laut gerufen haben: «Das war Notwehr.» Und: «Da seid ihr selber schuld!» Vorher habe er sich gegen die Zwangsräumung zunächst verbal gewehrt. Er habe behauptet, nichts davon gewusst zu haben.
Sein Verteidiger Dirk Gerlach kündigte eine Erklärung zur Tat für den 26. Mai an. «Die Handlung als solche wird nicht bestritten werden», sagte er. «Aber es ist eher eine juristische Frage, welcher Straftatbestand am Schluss kommt.» Er sehe einen Totschlag und keinen Mord.