Tierpark muss für Streichelzoo-Unfall nicht haften
Autor: Christopher Hirsch, dpa
, Dienstag, 23. Dezember 2025
Kann eine Krankenkasse Behandlungskosten von einem Tierpark einfordern, weil eine Ziege im Streichelgehege eine Versicherte zu Fall brachte? Nein, sagt nun ein Gericht.
Gänzlich ungefährlich ist es auch in einem Streichelgehege nicht. Das musste im Sommer 2023 eine Urlauberin aus Sachsen-Anhalt in einem Tierpark in Mecklenburg-Vorpommern auf schmerzhafte Weise erfahren. Nun hat auch das Landgericht Stralsund festgestellt: Der Kontakt mit Tieren in solchen Anlagen könne «unter Umständen und in bestimmten Grenzen auch zu Gefahren für die Menschen im Gehege führen». Jedem vernünftigen Besucher sei das bewusst.
Als «einen ordentlichen Rums» in ihre Kniekehle hatte die zu Verhandlungsbeginn 63-Jährige aus Jessen im Landkreis Wittenberg ihren unsanften Kontakt mit einer Ziege im Vogelpark Marlow beschrieben. Das Tier brachte die Frau damals zu Fall, die mit ihrer Tochter, ihrem Schwiegersohn und ihrem Enkel Urlaub im Nordosten machte. Die Altenpflegerin musste später am Knie operiert werden und war etwa ein Jahr lang krankgeschrieben.
Aggressives Tier? Ausgehungert?
Ihre Krankenkasse verklagte den Tierpark. Sie machte bereits angefallene Kosten in Höhe von mehr als 31.000 Euro geltend, etwa für die Behandlung oder auch Krankengeldzahlungen. Auch mögliche künftige Kosten führte die Kasse an. Ihrer Auffassung nach handelte es sich um ein aggressives Tier, das nicht in ein Streichelgehege gehört. Zudem seien die Tiere ausgehungert gewesen.
Doch laut Entscheidung des Landgerichts vom Dienstag muss der Tierpark nicht für die Kosten aufkommen. Er habe alles Erforderliche und Zumutbare getan, um die Sicherheit der Besucher des Streichelzoos zu gewährleisten. Auch habe die Versicherte das Gehege auf eigene Gefahr betreten.
Das Gericht folgte der Darstellung des Tierparks, wonach es sich um eine in deutschen Streichelgehegen weit verbreitete Rasse handle. Es habe sich auch nicht bestätigt, dass das Tier besonders aggressiv gewesen sei oder Hunger eine Rolle gespielt habe.
Die zoologische Leiterin und ausgebildete Tierärztin hatte gesagt, die Wiederkäuer bräuchten permanent Futter, daher hätten sie auch rund um die Uhr Zugang etwa zu Heu. Nach dem in Tütchen an Besucher verkauften Pellet-Futter strebten die Ziegen so sehr, weil es ihnen besonders gut schmecke, nicht weil sie hungrig seien.
«Kleines kräftiges Ziegentier»
Nach Überzeugung des Gerichts hatte die Frau im Gegensatz zu anderen Besuchern innerhalb des Streichelgeheges auch kein Futter dabeigehabt. Laut Zeugen sei die Ziege auch nicht bei ihr geblieben, um nach Futter zu suchen.