Fall Fabian: Verurteilung oder Freispruch? Und was danach?
Autor: dpa
, Samstag, 07. November 2026
Mit der Urteilsverkündung steht der vorläufige Höhepunkt im großen Fabian-Prozess an. Welche Varianten gibt es? Wer entscheidet wie über das Urteil, und warum könnte es danach noch weitergehen?
Es ist der 35. und letzte Prozesstermin am Landgericht Rostock im Fall des getöteten achtjährigen Fabian aus Güstrow. Die Urteilsverkündung am Dienstag stellt zumindest einen vorläufigen Abschluss in dem Mammutverfahren dar. Die wichtigsten Fragen im Überblick:
Was wird der Angeklagten vorgeworfen?
Die Staatsanwaltschaft wirft der 30-Jährigen vor, Fabian am 10. Oktober 2025 zu Hause abgeholt und wenig später an einem Tümpel südwestlich von Güstrow erstochen zu haben. Das Tatmotiv soll mit ihrer Beziehung zu Fabians Vater zusammenhängen. Die Frau hat mehrfach ihre Unschuld beteuert.
Was fordern die Staatsanwaltschaft und die Nebenklage?
Die Staatsanwaltschaft fordert eine Verurteilung wegen Mordes und eine lebenslange Freiheitsstrafe sowie die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Auch die Anwältin von Fabians Mutter, die als Nebenklägerin am Prozess teilnimmt, hat dieselben Forderungen gestellt.
Welche Mordmerkmale sieht die Staatsanwaltschaft?
Als Mordmerkmale nannte die Staatsanwaltschaft zum einen Heimtücke. Demnach geht sie davon aus, dass die Angeklagte die Arglosigkeit des Jungen ausnutzte, der ihr vertraut habe. Außerdem führt die Staatsanwaltschaft als Mordmerkmal an, die Tat sei aus sonstigen niedrigen Beweggründen erfolgt. Das sei der Fall, wenn die Beweggründe nach allgemeiner sittlicher Auffassung auf tiefster Stufe stünden und besonders verachtenswert seien. Das sieht die Staatsanwaltschaft in diesem Fall erfüllt. Fabian habe aus Sicht der Angeklagten «aus dem Weg geräumt werden» müssen, hatte Staatsanwalt Oliver Schley gesagt. In ihrer Bemühung um die Beziehung zu Fabians Vater habe sie den Jungen als «Störfaktor» wahrgenommen.
Was bedeutet besondere Schwere der Schuld?
Sollte das Gericht eine besondere Schwere der Schuld feststellen und ein entsprechendes Urteil rechtskräftig werden, wäre eine vorzeitige Haftentlassung nach bereits 15 Jahren praktisch ausgeschlossen. Laut Staatsanwaltschaft setzt eine entsprechende Feststellung voraus, dass es sich mit Blick auf Tat und Täter um einen Ausnahmefall handelt, der besonders von anderen abweicht.
Der Angeklagten könne man zugutehalten, dass sie bislang nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten sei, hatte Schley gesagt. Eine Wiederholung einer solchen Tat in Zukunft sei zudem unwahrscheinlich.
Belastend sei hingegen ihre Beziehung zu Fabian. Dieser habe ihr blind vertraut. Zudem ist für Schley eine sogenannte Übertötung gegeben. Bereits ein Stich ins Herz sei tödlich gewesen. Die Angeklagte stach nach Überzeugung der Ankläger aber mehrfach auf ihn ein. Schley warf der Beschuldigten zudem planvolles Vorgehen vor. Außerdem sei es ihr herabwürdigendes Ansinnen gewesen, dass Wildtiere die Leiche an dem auch als Schweinesuhle bezeichneten Ort auffressen.