Zivilprozesse nach Einbruchscoup: «Es geht um Gerechtigkeit»
Autor: Yuriko Wahl-Immel und Carsten Linnhoff, dpa
, Donnerstag, 11. Juni 2026
Nach dem spektakulären Einbruch in eine Gelsenkirchener Sparkasse Ende 2025 beginnen die ersten Zivilprozesse. Kunden fordern Schadenersatz, es geht um viel Geld. Die Lage vor Gericht ist komplex.
Die Positionen liegen maximal auseinander, die Fälle sind hoch kompliziert und es geht um sehr viel Geld: Knapp sechs Monate nach dem Einbruchscoup in eine Sparkasse in Gelsenkirchen mit womöglich dreistelligem Millionenschaden haben vor dem Landgericht Essen die ersten beiden Zivilprozesse begonnen. Zwei Kläger fordern in getrennten Verfahren Schadenersatz von der Sparkasse und beklagen herbe Verluste.
In beiden Fällen werfen die Kläger dem Geldinstitut gravierende Sicherheitsmängel vor. Daher müsse es für den Schaden vollumfänglich haften. Klägerin Rita M. - aus vorgesehenen 30 Minuten Verhandlung zu ihrem Fall wurden zum Auftakt 90 Minuten - verlangt 391.000 Euro Schadenersatz. Der Vorsitzende Richter Stefan Ostheide erläuterte die beiden «Extrempositionen» der Kläger und der Bank.
So geht es im Saal um Fragen wie technische Hürden im Gebäude, um Videokameras, Sensoren, eine wohl manipulierte Brandschutztür, Alarmanlagen, Kontrollen, Meldeketten oder DIN-Normen. Die Klägerin sieht eine «fundamentale Pflichtverletzung» - besonders, weil der Tresorraum nicht nach branchenüblichen Standards ausreichend gesichert gewesen sei.
Die Sparkasse hält dagegen. Es gebe keine Pflichtverletzung und daher hafte die Bank auch nicht über den allgemein für die Sparkassen-Kunden vereinbarten Maximalbetrag von 10.300 Euro hinaus.
Filmreifer Einbruch schockierte bundesweit
Bei einem der größten Einbruchsereignisse der deutschen Kriminalgeschichte hatten sich unbekannte Täter nach Weihnachten in filmreifer Manier über eine Tiefgarage Zugang in einen Archivraum der Filiale verschafft. Von dort aus gelangten sie mit einem gewaltigen Kernbohrer in den Tresorraum. Sie brachen fast alle rund 3.100 Schließfächer auf und verschwanden mit ihrer Beute. Von ihnen fehlt jede Spur.
Klägerin M. sagte kurz vor Prozessbeginn, sie habe alles verloren. Als der Einbruch bekanntgeworden sei, habe sie Panikattacken erlitten und tagelang im Bett gelegen. «Ich dachte, ich muss sterben.» In ihrem Schließfach habe sie 391.000 Euro gehabt, das Geld stamme aus dem Verkauf einer Eigentumswohnung.
Richter Osterheide sagte der Klägerin zu ihrer Forderung: «Ob Sie das bekommen, ist völlig offen.» Ihr Anwalt Daniel Kuhlmann hatte vor Medienvertretern betont, das Geld sei für ihre Alterssicherung gewesen, sie sei nun mittellos, könne nicht einmal ihre Miete bezahlen.