Emilys Tod auf Klassenfahrt: Gericht sieht Anspruch
Autor: Frank Christiansen, dpa
, Mittwoch, 18. Februar 2026
Dem Vater der Schülerin Emily (13), die auf einer Klassenfahrt nach London starb, steht Schmerzensgeld zu. Das hat die Justiz deutlich gemacht. Über die Höhe wird weiter gestritten.
Der Vater der 13-jährigen Emily, die auf einer Klassenfahrt nach London starb, hat Anspruch auf Schmerzensgeld. Das hat das Düsseldorfer Landgericht deutlich gemacht.
Emilys Vater fordert vom Land Nordrhein-Westfalen 125.000 Euro. Seit der Bundesgerichtshof in der Sache entschieden habe, sei ihm erst richtig bewusst geworden, was passiert sei, sagt er. Er sei seit einem Jahr arbeitsunfähig, leide an schweren Depressionen und einer posttraumatischen Belastungsstörung.
Auf die Frage der Vorsitzenden Richterin Beate Hoffmann, wie es ihm denn heute geht, fällt die Antwort des Vaters deutlich aus: «Sehr schlecht», sagt er. «Ich sollte längst in Baden-Baden in der Reha sein. Aber der Prozess ist ja mehrmals verschoben worden.» Er wolle mit der Sache endlich abschließen.
Zweimal habe man ihm bereits als Kraftfahrer gekündigt. «Es wäre indiskutabel, so lange zu trauern.» Konzentrationsschwierigkeiten, Beinahe-Unfälle, verminderte Leistungsfähigkeit. «Ich habe meine Touren nicht geschafft.»
Ansprüche verjährt?
Emily war im Juni 2019 in London gestorben. Zwei Lehrerinnen waren später wegen fahrlässiger Tötung schuldig gesprochen worden. Sie hatten laut Urteil gegen ihre Sorgfaltspflicht verstoßen, weil sie vor der Reise nicht schriftlich nach Vorerkrankungen der teilnehmenden Schüler gefragt hatten.
Hätten sie von dem Diabetes des Mädchens gewusst, hätten sie seine akute Überzuckerung in London früher erkannt, einen Notarzt gerufen und so seinen Tod im Juni 2019 verhindern können, hatte das Landgericht Mönchengladbach im Strafprozess argumentiert.
Im Zivilverfahren argumentiert das Land, die Ansprüche seien verjährt. Seine Vertreter zogen auch in Zweifel, dass der Vater seiner Tochter besonders nahestand.