Eine Achtjährige wird nach langer Isolation mit schweren Störungen aus einem Haus in NRW befreit. Ihre Mutter sitzt auf der Anklagebank in Siegen. Drastische Details werden nun im Gericht bekannt.
Sie ging nur auf Zehenspitzen, hatte Gleichgewichtsstörungen. Treppensteigen fiel dem Mädchen schwer, es war stark verängstigt: Als die Achtjährige am 23. September 2022 von Polizei und Jugendamt aus einem Haus in Attendorn im Sauerland befreit wurde, litt sie laut späterer Diagnose von Medizinern unter psychischen, körperlichen und sozial-emotionalen Störungen. In Attendorn soll die Mutter ihr Kind seit dem 15. Juli 2015 - mehr als sieben Jahre lang - versteckt und komplett isoliert haben. Im Haus der Großeltern, die das Treiben ihrer Tochter laut Anklage aktiv unterstützten.
Strafprozess hat am Montag ganz neu begonnen
In dem Fall werden nun erschütternde Details mit schweren Folgen bis heute für das Mädchen bekannt. Im neu gestarteten Prozess gegen die Mutter ist die Liste der Vorwürfe lang: Misshandlung von Schutzbefohlenen, Körperverletzung, die Verletzung von Fürsorge- und Erziehungspflichten, Entziehung Minderjähriger, Freiheitsberaubung.
Die Mutter habe ihr Kind mit «böswilliger Vernachlässigung» schwer geschädigt, schildert Staatsanwältin Christina Lukas bei Anklageverlesung. Die Großeltern der heute Zwölfjährigen sind wegen Beihilfe angeklagt.
Die Mutter habe ihre Tochter all die Jahre völlig abgeschottet von der Außenwelt aufwachsen lassen, ihr jeglichen sozialen Kontakt verwehrt. Als das Kind im Schuljahr 2020/2021 hätte eingeschult werden müssen, habe die Frau auch das durch ihr «aktives Einsperren» verhindert, betont Lukas. Medizinische Diagnose nach Befreiung des Kindes: Massive seelische und körperliche Störungen wie Phobien gegen Unbekanntes, gravierende Essstörungen.
Das Mädchen musste laut Staatsanwältin mehrere Monate bis Mai 2023 in einer Kinder- und Jugendpsychiatrie behandelt werden. Sie hatte zehn Kilo verloren, war auf 35 Kilogramm abgemagert. Sportliche Betätigungen machten ihr Angst. Die Zwölfjährige benötige noch heute eine ambulante Therapie.
Motiv laut Anklage: Kind sollte vom Vater abgeschirmt werden
Das alles geschah «aus purer Eigensucht», ist die Staatsanwältin überzeugt. Nur in den ersten sechs Lebensmonaten habe die Angeklagte dem Vater Kontakt zu seiner Tochter gewährt, danach diesen blockiert. Sie wollte demnach das Kind «ganz für sich alleine haben».
Als der Vater im Juni 2015 vor Gericht ein Umgangsrecht verlangte, habe sie einen angeblich geplanten Umzug nach Italien vorgegeben. Als er später ein gemeinsames Sorgerecht forderte, nannte sie eine Adresse in Italien, sie lebe dort bereits mit dem Kind.