7. November: Am Amtsgericht Rostock verkündet der Ermittlungsrichter der Beschuldigten einen Haftbefehl wegen des dringenden Mordverdachts. Die Frau kommt in Untersuchungshaft und macht keine Angaben zur Sache.
20. November: Die Ermittler wenden sich erneut an die Öffentlichkeit und bitten um Hinweise zum orangefarbenen Ford Ranger der Tatverdächtigen.
24. November: Der Anwalt der Beschuldigten, Andreas Ohm, stellt einen Haftprüfungsantrag. Er begründet dies damit, dass die Haftgründe nur auf Indizien beruhten.
3. Dezember: Das Amtsgericht Rostock hält einen Haftprüfungstermin ab, der Haftbefehl gegen die Tatverdächtige wird bestätigt. Der Anwalt kündigt an, Beschwerde beim Landgericht Rostock einzulegen.
5. Dezember: Rund 25 Ermittler durchsuchen erneut eine Wiese nahe dem Fundort bei Klein Upahl, allerdings ohne neue Erkenntnisse.
9. Dezember: Die Haftbeschwerde des Anwalts geht beim Amtsgericht Rostock ein.
16. Dezember: Die Staatsanwaltschaft gibt bekannt, dass frühestens im März 2026 mit einem Abschluss der Ermittlungen gerechnet wird. Hunderte von Spuren müssen noch ausgewertet werden.
19. Dezember: Das Landgericht Rostock weist die Beschwerde des Anwalts ab. Die Beschuldigte bleibt weiter in Untersuchungshaft.
2026
2. März: Die Staatsanwaltschaft rechnet am 5. oder 6. März mit dem Abschluss der Ermittlungen. Ob dies auch eine Anklageerhebung bedeutet, lässt der Sprecher der Staatsanwaltschaft offen.
9. März: Fünf Monate nach Fabians Tod schließt die Staatsanwaltschaft Rostock ihre Ermittlungen ab und erhebt Anklage. Der Vorwurf gegen die Frau lautet auf heimtückischen Mord. Nach dem Ergebnis der Ermittlungen bestehe der hinreichende Verdacht, dass die Angeschuldigte das ihr gut bekannte Kind aus dem Haus gelockt und an einem Teich mit mindestens sechs Messerstichen getötet habe.
28. April: Vor der Schwurgerichtskammer des Landgerichtes Rostock beginnt der Prozess gegen die 30 Jahre alte, in Untersuchungshaft sitzende Angeklagte. Insgesamt sind zunächst 17 Verhandlungstage bis 2. Juli angesetzt.