Wie die Bahn das neue Alkoholverbot umsetzen will
Autor: Fabian Nitschmann und Matthias Arnold, dpa
, Dienstag, 21. Juli 2026
Die Deutsche Bahn will das Trinken von alkoholischen Getränken an allen bundesweit 5.400 Bahnhöfen untersagen. Was das genau bedeutet und wie die Regelung durchgesetzt werden kann.
Alkohol enthemmt und führt oft zu aggressiverem Verhalten, seit Jahren berichten Bahnbeschäftigte von Problemen mit betrunkenen Reisenden. Die Deutsche Bahn will nun mit harter Hand gegensteuern - und in 5.400 Stationen deutschlandweit das Trinken von alkoholischen Getränken verbieten.
Die Ankündigung sorgt für großes Aufsehen, Gewerkschaften und der Fahrgastverband Pro Bahn halten die Maßnahme grundsätzlich für richtig. So könne das subjektive Sicherheitsempfinden der Fahrgäste und auch der Beschäftigten verbessert werden.
Doch wie genau soll das Verbot ausgestaltet werden? Wird es Ausnahmen geben? Und verkauft die Bahn dann in ihren eigenen Zügen bald auch keinen Alkohol mehr? Eine Übersicht über die wichtigsten Fragen.
Was genau hat die Bahn vor?
Der bundeseigene Konzern plant ein sogenanntes Alkoholkonsumverbot in allen Stationen. Das Verbot soll im Rahmen des Hausrechts eingeführt werden. «Dafür sind in den nächsten Wochen lokale Anpassungen von Hausordnungen in Abstimmung mit Kommunen, Behörden und Verwaltungen nötig», teilte die Bahn mit.
Die neue Regel soll bundesweit gelten und bis zum 15. Oktober 2026 schrittweise an 5.400 Bahnhöfen umgesetzt werden. Schon ab dem 1. September werden laut Konzern der Berliner Hauptbahnhof sowie die Bahnhöfe Berlin Gesundbrunnen, Kiel und Braunschweig alkoholfrei sein.
Gibt es bereits Alkoholkonsumverbote an Bahnhöfen?
Ja, in mehr als 30 Bahnhöfen deutschlandweit, darunter in den Hauptbahnhöfen Bonn, Bremen, Dortmund, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, Köln und München. Die Bahn teilte mit, dass sie bisher sehr positive Erfahrungen mit der Maßnahme gemacht habe: «In den Modellprojekten konnte gezeigt werden, dass deutlich weniger Müll anfällt und das Verbot auch dazu beiträgt, Gewaltkriminalität, Konflikte und Auseinandersetzungen unter Alkoholeinfluss zu verringern, wie zum Beispiel am Hamburger Hauptbahnhof.» Dadurch verbessere sich das Sicherheitsgefühl für Reisende und der Reinigungsaufwand gehe zurück.
Welche Ausnahmen wird es geben?
Vom Verbot ausgenommen sei das Trinken von Alkohol innerhalb der Gastro-Angebote an Bahnhöfen, teilte die Bahn mit. Auch das Mitführen von Alkohol in verschlossenen Taschen oder aus Einkäufen soll weiterhin gestattet bleiben.