Nach Überzeugung des Gerichts nahm er bei neuen Patienten keine leitliniengerechte Diagnostik vor. Stattdessen habe er stets recht schnell die selbst erfundene und wissenschaftlich nicht anerkannte Diagnose «frühkindlicher Narzissmus» gestellt und Pipamperon zur Dauerbehandlung verordnet.
Dabei habe Winterhoff vorsätzlich gehandelt, denn er habe um die sedierende Wirkung des Medikaments gewusst: «Die Geschädigten sollten erreichbar für die pädagogische Arbeit werden und weniger steuern», sagte Köhne.
Eine gefährliche Körperverletzung sah das Gericht aber nicht. Es gebe keine Anhaltspunkte dafür, dass der Angeklagte seine Patienten auch nur in die Nähe gefährlicher Gesundheitsschäden habe bringen wollen. Vielmehr habe er «Nebenwirkungen des Medikaments ersichtlich vermeiden» wollen und die Sorgeberechtigten angewiesen, ihn bei Auffälligkeiten sofort zu informieren.
Keine schweren Nebenwirkungen nachweisbar
Das Antipsychotikum Pipamperon wird zur Behandlung von Schlafstörungen und Unruhezuständen eingesetzt. Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren sollte es laut Herstellerangaben nur unter besonderer Berücksichtigung des Nutzen-Risiko-Verhältnisses verordnet werden.
In keinem der Fälle sei nachweisbar gewesen, dass durch die Einnahme des Medikaments schwere Nebenwirkungen eingetreten seien, sagte die Richterin. Dass einige Betroffene etwa unter starker Müdigkeit, erheblicher Gewichtszunahme oder Wesensveränderungen gelitten hätten, sei nicht kausal auf die Behandlung mit Pipamperon zurückzuführen.
«Erlaubnisirrtum» des Angeklagten
Vor der Verordnung des Psychopharmakons habe Winterhoff zwar mittels eines Formulars die Zustimmung der Sorgeberechtigten eingeholt, allerdings habe er sie nicht umfassend genug aufgeklärt. So habe er nicht darauf hingewiesen, dass er sich mit der Diagnose «frühkindlicher Narzissmus» und der Pipamperon-Dauerbehandlung außerhalb der ärztlichen Standards bewegte, erklärte Köhne. Wahrscheinlich hätten einige Eltern ihre Einwilligung nicht erteilt, wenn sie das gewusst hätten.
Jedoch sei nicht davon auszugehen, dass Winterhoff diese Punkte absichtlich verschwiegen hätte. Da die Eltern das Formular unterschrieben hätten, sei der Psychiater vielmehr der Ansicht gewesen, er habe deren Einwilligung ordnungsgemäß eingeholt. Somit liege ein sogenannter Erlaubnisirrtum vor: Der Angeklagte habe aufgrund einer rechtlichen Fehleinschätzung an die Rechtmäßigkeit seines Handelns geglaubt, sagte die Richterin.