Betäubt und vergewaltigt - Justiz geht gegen Netzwerk vor
Autor: Britta Schultejans, dpa
, Dienstag, 14. April 2026
Sie sollen Frauen betäubt und vergewaltigt und sich dafür gegenseitig Tipps gegeben haben. Die deutsche Justiz ermittelt gegen mehrere Männer aus China. Frauen wurden als «tote Schweine» bezeichnet.
In Frankreich gibt es eine Bezeichnung für das, was Gisèle Pelicot angetan wurde: «Soumission chimique» bedeutet so viel wie chemische Unterwerfung. Gemeint ist damit die Betäubung durch Medikamente - oft mit dem Ziel der Vergewaltigung.
Der Fall der Französin, die jahrelang von ihrem Ehemann betäubt und von ihm und weiteren Männern vergewaltigt wurde, machte weltweit Schlagzeilen. Und auch in Deutschland beschäftigen ähnliche Fälle die Justiz.
Justiz ermittelt gegen Netzwerk
Denn in mehreren Bundesländern wird gegen ein Netzwerk von überwiegend chinesischen Männern ermittelt, die mit Frauen ähnliches getan haben sollen, wie der Mann von Gisèle Pelicot mit ihr.
Heute (10.00 Uhr) will das Landgericht München I sein Urteil sprechen im Prozess gegen einen 27 Jahre alten Studenten aus China. Er hat vor Gericht zugegeben, seine Freundin mit Narkosemitteln betäubt, vergewaltigt und dabei gefilmt zu haben.
Er sei aber kein Frauenhasser, hatte er gesagt. «Ich liebe dieses Mädchen, aber ich habe sie tief verwundet.» Über Monate soll er sie immer wieder auf unvorstellbare Weise missbraucht haben.
Auf Videos ist nach Ermittlerangaben zu sehen, wie der Mann immer wieder Medikamente nachspritzt oder ihr Tücher mit Betäubungsmitteln ins Gesicht drückt, um sicherzugehen, dass die Frau während der Vergewaltigungen nicht aufwacht. Die Videos habe er regelmäßig genutzt, um dazu zu onanieren.
Höchststrafe gefordert
Die Staatsanwaltschaft hat die Höchststrafe für den Angeklagten gefordert. Sie spricht sich für lebenslange Haft, die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld und Sicherungsverwahrung wegen versuchten Mordes und Vergewaltigung aus. Bei der Feststellung der besonderen Schwere der Schuld wäre eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren praktisch ausgeschlossen.