Keine heiße Spur nach Millionen-Coup - Klagen gegen Bank
Autor: dpa
, Mittwoch, 28. Januar 2026
Rund einen Monat nach dem Gelsenkirchener Einbruch mit Millionen-Beute arbeitet die Polizei fieberhaft, hat aber noch keine heiße Spur. Ein Anwalt wirft der Bank Sicherheitsmängel vor und klagt.
Vier Wochen nach dem Millionen-Coup in einer Gelsenkirchener Sparkasse hat die Polizei trotz fieberhafter Suche mit rund 350 Beschäftigten noch keine heiße Spur. Der Geschädigten-Anwalt Daniel Kuhlmann erhebt währenddessen scharfe Kritik an den Sicherheitsvorkehrungen der Bank.
Er hat nach eigenen Angaben beim Landgericht Essen drei Musterklagen erhoben und fordert darin die volle Haftung für die bei dem Einbruch entstandenen Schäden. Bisher ist die Haftung für den Inhalt der Bank-Schließfächer auf 10.300 Euro begrenzt, falls die Kunden nicht privat zusätzliche Versicherungen abgeschlossen haben.
3100 Schließfächer sind ausgeräumt
Bei dem Einbruch Ende Dezember hatten die Täter mehrere Sicherheitssysteme überwunden und sich direkt in den Tresorraum der Sparkassen-Filiale gebohrt. Dort räumten sie rund 3.100 Kundenschließfächer aus. Der Gesamtschaden wurde kurz nach dem Einbruch von der Polizei auf einen mittleren zweistelligen Millionenbetrag geschätzt, er könnte aber auch noch wesentlich höher liegen.
Die Polizei hat nach ihren Angaben schon mehrere Hunderttausend Gegenstände vorsortiert, die die Täter im Tresorraum zurückließen. Viele seien durch die Täter aber durch Chemikalien kontaminiert worden, so dass sie nicht mehr auf Spuren untersucht werden könnten.
Polizei kommt bei Ermittlungen und Vernehmungen voran
Zugleich ist die Polizei bei der Vernehmung der Schließfachbesitzer, von Nachbarn der Sparkasse und Mitarbeitern der Bank deutlich weitergekommen. Allein mehr als 840 Kundinnen und Kunden wurden vernommen. Rund 600 Hinweisen geht die Polizei nach. «Die richtig heiße Spur ist aber nicht dabei», sagte ein Sprecher.
Der klagende Anwalt hat einen renommierten Sachverständigen für Sicherungssysteme in Banken beauftragt. Dieser komme zu dem Schluss, dass der Einbruch mit «an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit» hätte verhindert werden können, wenn die Bank Schutzvorkehrungen auf dem Stand der Technik gehabt hätte, sagte Kuhlmann.
Anwalt kritisiert Sicherungsvorkehrungen
Stand der Technik seien laut dem Sachverständigen etwa Bewegungsmelder für den Tresorraum und ein sogenannter Wandschutz. Letzteres sei eine netzartige Innenauskleidung des Tresorraums, die beim Durchbohren sofort Alarm schlage. Alternativ oder zusätzlich seien auch stündliche Patrouillengänge rund um den Tresorraum möglich, so Kuhlmann.