«Fatale Fehler» - Freispruch im Prozess um Tod von Hanna
Autor: Britta Schultejans, dpa
, Dienstag, 25. November 2025
2024 wurde ein junger Mann für den Mord an der Studentin Hanna verurteilt - jetzt ist er freigesprochen worden. Da kämpft selbst die Richterin mit den Tränen.
Im ersten Verfahren wurde er vergangenes Jahr wegen Mordes verurteilt, jetzt ist er ein freier Mann: Der Angeklagte im Prozess um den Tod der Studentin Hanna aus dem oberbayerischen Aschau ist freigesprochen worden. Am Ende fordert selbst die Staatsanwaltschaft Freispruch - und die Vorsitzende Richterin Heike Will entschuldigt sich mit emotionalen Worten.
Es seien «keine Anhaltspunkte ersichtlich geworden, dass der Angeklagte für den Tod verantwortlich sein könnte», sagt sie. «Die Beweisaufnahme hat ergeben, dass es im Verlaufe der Ermittlungen zu etlichen fatalen Fehlern gekommen ist». Das müsse an anderer Stelle Konsequenzen haben.
«Rechtssystem hat Ihnen großes Unrecht zugefügt»
«Dieses Rechtssystem hat Ihnen großes Unrecht zugefügt», sagt Richterin Will an den Angeklagten gewandt und kämpft mit den Tränen. «Als Teil dieses Rechtssystems möchte ich mich bei Ihnen entschuldigen.» Im Zuschauersaal brandet Applaus auf.
Die Tränen der Richterin seien «dem Drama, das hier passiert ist, angemessen», sagt Verteidigerin Regina Rick, die auch schon Justizopfer Manfred Genditzki vor Gericht vertreten hat, und fordert Konsequenzen für die Richterin aus dem ersten Verfahren um den mutmaßlichen - oder vermeintlichen - Mord an Hanna und für die Ermittler der Kriminalpolizei in Rosenheim, die «Beweismittel regelrecht unterschlagen» habe.
Tod nach «Eiskeller»-Party
Hanna war in der Nacht zum 3. Oktober 2022 nach einer Partynacht in der Aschauer Disco «Eiskeller» tot im Fluss Prien entdeckt worden, mit vielen Verletzungen. Einige Wochen später wurde der junge Mann festgenommen und später angeklagt.
Im März 2024 verurteilte ihn das Landgericht Traunstein wegen Mordes zu einer Jugendstrafe von neun Jahren. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil aber wegen eines Verfahrensfehlers auf, sodass der Fall Ende September neu aufgerollt wurde - und nun zu einem gänzlich anderen Ergebnis kam.
Gericht nennt Zeugen «unglaubwürdig»
Die Anklage gegen den Deutschen war in den Räumen des Amtsgerichts Laufen, wo das Traunsteiner Landgericht aus Platzgründen verhandelte, regelrecht zusammengefallen. Zeugen, denen gegenüber der inzwischen 23-Jährige die Tat gestanden haben soll, bewertet das Gericht als «unglaubwürdig» - und andere Beweise gegen ihn gab es nicht. «Keine Spuren», sagt Richterin Will. «Es gibt keine Mordwaffe» und «keinen einzigen überzeugungskräftigen Indizienbeweis».