«Sie sind zu groß geworden» - Wieder Haft für Schuhbeck
Autor: Britta Schultejans, dpa
, Montag, 14. Juli 2025
Vor knapp drei Jahren wurde Alfons Schuhbeck zu einer Haftstrafe verurteilt. Jetzt gibt es ein neues Urteil gegen ihn.
Eigentlich, so sagt Alfons Schuhbeck, wollte er «immer positiv da sein für die Menschen» - doch letztendlich habe er das genaue Gegenteil erreicht. Dann bedankt er sich für das «faire Verfahren» vor dem Landgericht München I und entschuldigt er sich bei «allen, die durch mich Probleme erfahren haben.» Er betont: «Das wird mich für den Rest meines Lebens belasten und tut mir sehr leid.»
Kurz nach diesem sogenannten letzten Wort wird der frühere Star-Koch, der schon 2022 wegen Steuerhinterziehung zu drei Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt worden war, wieder vom Landgericht München I verurteilt - dieses Mal unter anderem wegen Insolvenzverschleppung, Betrugs und vorsätzlichen Bankrotts. Die Kammer verhängt, die frühere Strafe eingerechnet, eine Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und drei Monaten. Auf die Haft, die Schuhbeck derzeit eigentlich verbüßen müsste, kommen also nochmal ein Jahr und ein Monat drauf.
Ob und wann er aber wieder ins Gefängnis muss, ist unklar. Weil Schuhbeck an Krebs erkrankt ist - nach Angaben seiner Anwälte unheilbar - ist der Vollzug der Haftstrafe derzeit noch bis Mitte September ausgesetzt, damit der 76-Jährige außerhalb des Gefängnisses behandelt werden kann.
Richter: «Letztendlich sind Sie zu groß geworden»
«Letztendlich sind Sie zu groß geworden», sagt Richter Uwe Habereder in seiner Urteilsbegründung an den 76-Jährigen gerichtet. Das Firmengeflecht sei ihm über den Kopf gewachsen. Schuhbeck habe seine «Firmen auf eine Art und Weise betrieben, wie es sich für einen Geschäftsmann zumindest nicht gehört». Für ihn stehe fest, «dass Sie eine nationale Notlage – die Corona-Krise – ausgenutzt haben».
Habereder nennt es aber auch überzeugend, dass Schuhbeck Verantwortung übernommen habe «für all das, was Sie da angerichtet haben». Vielleicht habe Schuhbeck damit «ein Stück weit auch einen Schlussstrich für sich gezogen».
Genau das hatte Schuhbeck - ebenso wie die anderen Vorwürfe gegen ihn - zu Beginn des Prozesses eingeräumt. Er gab zu, schon lange vor der offiziellen Insolvenz von den massiven finanziellen Problemen seiner Firmen gewusst und dennoch rechtswidrig Corona-Hilfen beantragt zu haben. Sein Geständnis war Teil eines sogenannten Deals, in dessen Rahmen Staatsanwaltschaft und Verteidigung sich mit dem Gericht auf einen Strafrahmen von vier Jahren bis vier Jahren und acht Monaten geeinigt hatten.
Die Staatsanwaltschaft beantragte dann in ihrem Schlussplädoyer eine Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und sieben Monaten, die Verteidigung stellte keine konkrete Forderung. Das Urteil ist zwar noch nichts rechtskräftig, Staatsanwaltschaft und Verteidigung gaben aber beide zu verstehen, dass es eher unwahrscheinlich ist, dass sie Rechtsmittel beantragen. «Wenn es nach mir geht, nicht», sagte Schuhbecks Anwalt Norbert Scharf.